Zug fuhr 20 Minuten zu früh los, es wurden 60 Euro verlangt

Berlin

Als ich vor wenigen Tagen mit der Bahn fuhr, wollte ich zuerst meine Sachen in den Zug legen und dann schnell ein Ticket holen, weil ich feststellen musste, dass kein Automat im Zug war. Noch bevor ich aussteigen konnte, ist der Zug circa 20 Minuten zu früh losgefahren. Ich ging zu dem Zugbegleiter, erklärte die Situation und fragte, ob ich bei ihm zahlen kann. Er war sehr unfreundlich und verlangte 60 Euro, obwohl mein Ticket weniger als fünf Euro gekostet hätte. Ich habe dann natürlich keine 60 Euro bezahlt, was ja verständlich ist. Ich habe mehrfach angeboten, die Fahrtkosten bei ihm zu bezahlen, aber er hat mir stattdessen mit Polizei gedroht und wollte das Geld nicht.

Bereits bevor dieser Zug kam, musste ich mehrere Stunden warten, weil mehrere Züge ausgefallen sind und niemand fühlt sich dafür verantworlich und wenn man die Situation erklären will, wird man ständig unterbrochen und unfreundlich behandelt.

Das ist eine Frechheit. Sobald ich nicht mehr auf die Bahn angewiesen bin, werde ich nie wieder mit einem Zug fahren.

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

Freundlicheres, qualifizierteres Personal und Erstattung der Fahrtkosten

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

@Berlin56 + Denis Böhme:
Bevor man so etwas behauptet und andere beleidigt, sollte man sich erst mal selber schlau machen:

http://www.abellio.de/de/nordrhein-westfalen/fahrplaene-tickets/tickets-tarife/ihr-ticket

Und:

"In Fernzügen der Deutschen Bahn ist es durchaus möglich und gängig, Fahrkarten erst im Zug zu erwerben. Zu den Fernzügen zählen Züge mit den Namen ICE (Intercity-Express), EC (Eurocity-Express) und IC (Intercity-Express).
Allerdings werden Fahrscheine im Zug zum sogenannten "Bordpreis" verkauft. Hierbei handelt es sich um den regulären Fahrscheinpreis mit einem zusätzlichen Aufschlag. Zudem sind bestimmte Sonderangebote dort nicht erhältlich. Bezahlen können Sie bar oder mit Kreditkarte. Es empfiehlt sich aber meist trotzdem, das zuständige Personal relativ zügig aufzusuchen, sodass Sie nicht in Verdacht des Schwarzfahrens geraten. "

Soweit zu der Behauptung, dass man ohne Ticket den Zug nicht betreten kann bzw. dass es in KEINEM Zug einen Fahrkarten-Automaten gibt. .....

@Denis Böhme:
Wenn es Sie "wenig interessiert", sagt das sehr viel über Sie aus. ...

"Wenn Sie dort ohne angetroffen werden" bedeutet, dass Sie eben NICHT sofort nach dem Einsteigen das zuständige Personal aufgesucht haben, sondern von diesem eben "ohne Karte angetroffen" wurden. Was natürlich Schwarzfahren bedeutet. Wie mir scheint, haben Sie das selber schon erlebt?

@Marcel:
Sie haben Recht, ich vergaß, dass sich die Beschwerde gegen die Deutsche Bahn an sich richtet.

Ist in der U-Bahn (Stadt Nürnberg) genau das gleiche, sobald ich am Steig stehe, muss ich ein Ticket besitzen. Unten warten, um jem. abzuholen = Schwarz fahren.

Https://www.bahn.de/q?s=faq%7Cpk%2FDEU%2Fde&l=de&c=DEU&q=&k=%28category1%3Apkreisetag%29

"Kann ich meine Fahrkarte auch im Zug kaufen?

Sie können Ihre Fahrkarte nur in den Fernzügen der Bahn zum Bordpreis kaufen. Der Aufschlag für Fahrkarten des Fernverkehrs (ICE/IC/EC) beträgt 12,50 EUR. Für Fahrkarten des Nahverkehrs beträgt der Aufschlag 10% des Fahrpreises (mindestens 2 EUR, höchstens jedoch 10 %). Bezahlen können Sie entweder bar oder per Kreditkarte. Einige Sonderangebote sind an Bord leider nicht erhältlich.

War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, muss der Reisende den Bord-Aufschlag nicht bezahlen, sondern lediglich den Flexpreis entrichten.

In Nahverkehrszügen und in der S-Bahn müssen Sie Ihre Fahrkarte auf jeden Fall vor der Abfahrt gekauft haben. "

Wenn dem so ist, dass man angeblich in München nicht ohne Fahrkarte auf den Bahnsteig darf, empfehle ich, dort die AGB der Deutschen Bahn vorzulegen mit obigem Text.

Thema für mich damit erledigt.