Keine Löschung einer fremdenfeindlichen Beschwerde

ReclaBox
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Ich habe ReclaBox am 04.11.2016 per Kontaktformular auf eine fremdenfeindliche Beschwerde auf der Seite aufmerksam gemacht (Beschwerde-Nr.: 126630), in der von jüdischem Zinswuchertum die Rede ist. Über eine Woche später ist diese immer noch nicht gelöscht oder abgeändert, sodass diese weiterhin öffentlich einsehbar ist und der Beschwerdeführer seine rassistische Einstellung wie nebenbei weiter propagieren kann. Ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist und den Grundregeln der Seite wiederspricht (§6 der Nutzungsbedingungen). Von einer gründlichen Prüfung der veröffentlichen Beschwerden kann also keine Rede sein - selbst nicht, wenn ein User darauf aufmerksam macht.

Meine Forderung an ReclaBox:

Umgehende Löschung der betreffenden Beschwerde und künftig bessere Kontrolle der veröffentlichten Texte

Antwort auf die Beschwerde vom 14.11.2016
ReclaBox

Abteilung: User-Support

14.11.2016 | 08:27 Uhr

Sehr geehrter User,

vielen Dank für Ihre Beschwerde. Wir danken Ihnen insbesondere, weil der Fehler, der leider unserseits passiert ist, sonst nicht mehr aufgefallen wäre.

Aufgrund des sehr hohen Beschwerde- und Anfrageaufkommenshohen hinkt unser Support derzeit mit der Bearbeitung teilweise stark hinterher. Deshalb können wir Anfragen nur nach Prio-Liste bearbeiten. Prio 1 sind immer die von Usern oder Firmen gemeldeten Regelverstösse.

So ist selbstverständlich auch Ihre Meldung bei uns angekommen und am nächsten Tag auch bearbeitet worden, so dachten wir jedenfalls.

Aufgrund Ihrer Beschwerde wurde natürlich bemerkt, dass die Beschwerde immernoch online ist und sofort, also noch Samstagabend, gelöscht. Nach Analyse und Befragung des zuständigen Mitarbeiters kam geraus, dass es sich anscheinend um einen Zahlendreher gehandelt hat. Anstatt der 126630 wurde versehentlich die 126330 gelöscht.

Wir bedauern dies ausserdordentlich und möchten uns diesbezüglich bei allen Lesern entschuldigen, vor allem falls sich hier jemand rassistisch beleidigt gefühlt haben sollte. Wir sind stets bemüht rassistische oder politisch motivierte Äußerungen zu elimieren.

Mit freundlichen Grüßen

ReclaBox Support Team

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Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und die ausführliche und nachvollziehbare Antwort!

Es kommt ja auch drauf an, ob der beklagte Zinswucher mit einer jüdischen Person zusammenhängt. Dann ist es keine rassistische, sondern eine definierte Beschreibung. Ob oder inwieweit Andere genauso wuchern ist hier nicht erwähnt. Wäre es ein Italiener gewesen, wäre es italienischer oder römisch-katholischer Zinswucher. Wäre das auch rassistisch? Ich würde dann nahöstlichen oder mitteleuropäischen Zinswucher vorschlagen. Nur. war es dann ein Holländer, ein Däne? Oder. ein Syrer, ein Jeminiter? Dazu muss aber der Kritiker geografischer Kenntnisse mächtig sein. Bei evidenter Betrachtungsweise setzte dies bei allen Verfassern akademische Präferenzen voraus. Wer hätte dann noch die "Professur" sich beschweren zu dürfen?