16.11.2016 | 17:35 Uhr | 211 Views
Da ist ein Paket zurückgekommen mit der Begründung: Empfänger war nicht zu ermitteln/ Hausnummer unbekannt.
Habe natürlich umgehend mit dem Käufer (eBay) Kontakt aufgenommen und die Adresse ist korrekt.
Ist halt ein Hinterhaus.
Das kann doch wohl nicht sein.
Vor allem stand auf dem Paket, dass (angeblich) eine Adressprüfung durchgeführt wurde. Was ich nicht glaube, sonst hätten die ja festgestellt, dass es die Hausnummer gibt.
Zum Glück überweist er mir nochmal die Versandkosten.
Am besten klebe ich für den Zusteller einen Hinweis auf das Paket:
"Die Adresse existiert - also gib dir gefälligst Mühe beim Suchen. Immerhin wirst du dafür bezahlt".
Meine Forderung an DHL:
Erneute kostenlose Zusendung, da die Adresse korrekt war.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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