Check24 zahlt vereinbarten Vodafone-Handyvertrag-Cashback nicht!

München

Anfang August 2016 habe ich bei Check24 einen Handyvertrag (Vodafone) mit Handy abgeschlossen auf Grund des Cashbacks in Höhe von 250€. Fristgerecht habe ich innerhalb von 4 Wochen meine erste Rechnung von Vodafone zu diesem Vertrag an Ckeck gesendet und auch nach Nachfrage eine Eingangsbestätigung erhalten.

Seither habe ich mehrfach Check24 kontaktiert - sowohl telefonisch als auch per E-Mail - und nachgefragt, inwiefern Vodafone eine "Freigabe" an Check24 senden soll, die besagt, dass der Vertrag besteht.

Auch Vodafone habe ich nun inzwischen auch mehrfach kontaktiert und um die von Check24 gewünschte Freigabe gebeten - jedesmal erhalte ich die Antwort, dass Check24 weiß, dass der Vertrag besteht und es keine "Freigabe" gibt! Zumal ich ja auch meine Rechnung zu Check24 geschickt habe. Soll ich jetzt jeden Monat eine schicken!

Check24 gibt jedesmal zur Antwort, dass die Vodafone-Mitarbeiter keine Ahnung haben und Check24 bereits 4 Mal um Freigabe bei Vodafone gebeten haben. Vodafone weiß davon aber nichts!

Ich habe alle Bedingungen zur Auszahlung des Cashbacks erfüllt und muss leider davon ausgehen, dass Check24 absichtlich die Auszahlung verhindert und Vodafone den schwarzen Peter zuschiebt! Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen ersichtlichen und nachvollziehbaren Grund, die Auszahlung meines vereinbarten Cashbacks weiter zu verweigern! Der Kunde ist hier der Betrogene und hat überhaupt keine Chance die Sachlage mit beiden Seiten zu klären! Ich habe es satt, ständig beiden Seiten hinterher zu telefonieren und zu schreiben - das bringt alles nichts. Der Kunde ist der Dumme!

Bestell-/Kundennummer: 10748467

Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal:

Sofortige Auszahlung des Cashbacks in Höhe von 250€ auf mein Konto!

Antwort auf die Beschwerde vom 24.11.2016
CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Abteilung: Marketing

24.11.2016 | 08:45 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihren Fall geprüft. Leider warten wir aktuell moch auf Rückmeldung des Anbieters.

Nach Übermittlung des Auftrages haben wir aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf Ihre Kundendaten bei Ihrem Anbieter. Wir können daher erst anhand der Rückmeldung von den jeweiligen Anbietern überprüfen, ob der von uns übermittelte Auftrag zustande gekommen ist. Dass CHECK24 Vertriebspartner ist, ist Voraussetzung für die Auszahlung des Cashbacks. Erst nach positiver Rückmeldung des Anbieters kann daher die Cashback Auszahlung erfolgen.

Wir haben Ihren Fall bereits beim Anbieter reklamiert und hoffen auf eine schnelle Rückmeldung.

Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

bewerten sie die antwort von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst