Parkplatzunfall: DEVK lehnt Schadenteilung 50:50 ab

DEVK
Hamburg

"Kommt eszu einer Kollision zwischen einem Pkw, der in eine Parkbucht einfährt und einer gerade geöffneten Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs, so ist eine Schadenverteilung von 50:50 vorzunehmen. " (OLG Frankfurt)

Obwohl die Rechtsprechung zu dem meiner Frau passierten, beinahe klassischen Parkplatzunfall eindeutig und einleuchtend scheint, weigert sich die DEVK (Versicherung des Unfallgegners) kategorisch gegen die hälftige Übernahme unseres Schadens. Zum Unfallhergang ist zu sagen, dass meine Frau mit unserem Pkw in die Tür des parkenden Pkw gefahren ist, weil diese plötzlich unerwartet (und offensichtlich ohne die notwendige Aufmerksamkeit/Schulterblick) geöffnet wurde.

Für die DEVK gibt es "kein Verschulden unseres Kunden" und sie bezeichnet ihre Ablehnung unseres Schadens als "zweifelsfrei". Dass ihr Kunde offenbar seine Sorgfaltspflicht beim Aussteigen verletzt hat, scheint für die DEVK nicht von Belang zu sein.

Vielleicht ist es auch nicht unerheblich zu erwähnen, dass unsere Versicherung ohne zu Murren 2989,34 EUR an den Unfallgegner bezahlt hat, während 50% unseres Schadens auf "nur" 492,48 EUR betragen.

Bestell-/Kundennummer: Schaden 2016.11.15.06206.9

Meine Forderung an DEVK:

Unverzügliche Erstattung meines Schadens entsprechend der angemessenen Schadenverteilung von 50:50

Antwort auf die Beschwerde vom 15.12.2016
DEVK

Abteilung: Online-Dialoge

16.12.2016 | 13:57 Uhr

Sehr geehrter ReclaBox-User,

wenn man eine Ablehnung erhält, ist das natürlich immer enttäuschend.

Ich habe die verantwortlichen Kollegen informiert, dass Sie unzufrieden sind.

Sie werden sich den Fall nochmal genau ansehen und sich kurzfristig bei Ihnen zurückmelden.

Viele Grüße

Ihre DEVK

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Die DEVK hat sich wie angekündigt umgehend bei mir gemeldet und mir eine Zahlung von 300€ angeboten. Um eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden habe ich zugestimmt. An meiner Rechtsauffassung ändert dies allerdings nichts.