Rückforderung der Preiserhöhung

Neuss

Vertragsnummer 02380119

Im Frühjahr 2016 wollte ich über Verivox von ExtraEnergie zu einem anderen Anbieter wechseln. Dies hat aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen seitens ExtraEnergie nicht funktioniert. Ich habe damals leider versäumt, genauer nachzuforschen. Da ich einen günstigen Tarif bei ExtraEnergie hatte, war dies jedoch damals weniger schlimm für mich.

Mittlerweile bin auch einer der vielen tausend Kunden, die von ExtraEnergie in einer mehrseitigen E-Mail über eine Preiserhöhung "informiert" wurde. Mein Strompreis wurde somit im 2. Vertragsjahr um circa 50% erhöht.

Mittlerweile hat das OLG Düsseldorf am 09.12.2016 in seinem Urteil AZ. 12 O 177/14 entschieden, dass diese Form der Mitteilung der Preiserhöhung nicht rechtens ist.

Nun fordere ich seit einigen Wochen meine Zahlungen im Umfang der Preiserhöhung zurück und verlange eine Neuberechnung meines Strompreises auf dieser Basis. Bis zu dieser Neuberechnung gilt der Strompreis wie im ersten Vertragsjahr. Außerdem will ich keinen monatlichen Abschlag mehr bezahlen, da ich durch die unrechtmäßige Preiserhöhung nun ein rechnerisches Guthaben von circa 1000 Euro auf meinem Kundenkonto bei ExtraEnergie habe und die Abschläge auch damit verechnet werden können.

Für diese Neuberechnug benötigt ExtraEnergie nun schon einige Zeit, was für mich ein Rätsel ist. Mittlerweile wurde mein Anliegen zur genauen Prüfung des Sachverhalts in die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Dies ist meines Erachtens nur ein weiterer Versuch von ExtraEnergie, Zeit zu gewinnen.

Falls ExtraEnergie mir antworten möchte, möchte ich nicht die standardmäßige "Weiterleitung in die Fachabteilung" Antwort bekommen.

Bei Verivox habe ich mich mittlerweile auch über ExtraEnergie beschwert, da ich der Meinung war, dass die Stromanbieter auf diesem Portal genau geprüft werden und somit nur seriöse Anbieter zu finden sind.

Über Antworten oder Lösungsvorschläge von ExtraEnergie oder Verivox werde ich hier weiter berichten.

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Rückforderung der Preiserhöhung, Neuberechnung meines Strompreises, eine Kundenorientierte Antwort von ExtraEnergie

Antwort auf die Beschwerde vom 03.12.2016
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

05.12.2016 | 10:19 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Sie werden umgehend benachrichtigt, sobald weitere Informationen für Sie vorliegen.

Gerne können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an unser Service Center wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Leider habe ich genau diese Standardantwort von extraenergie, so wie ich es in meiner Beschwerde schon geschrieben habe, nicht gewollt. Ich habe diese vor einer Woche schon in einer persönlichen Mail erhalten. Seither habe ich nichts mehr gehört von Extraenergie.
Problem noch nicht gelöst.

Seither habe ich nichts mehr gehört von extraenergie

ExtraEnergei hat sich zuerst telefonisch und dann auf mein Verlangen per E-Mail gemeldet und mir mitgeteilt, dass dem Urteil des OLG Düsseldorf ein anderes Preisanpassungsschreiben zu Grunde lag als dieses, das ich erhalten habe. Komisch nur, dass sämtliche als nicht rechtens festgestellte Punkte in der Urteilsbegründung auch in meinem Schreiben vorkommen.
Ich habe von extraEnergie ein Schreiben verlangt, welches dem Urteil zu Grunde lag, um dieses mit meinem zu vergleichen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Hallo Luie Bitterich,

das versucht wird Zeit zu gewinnen, sehe ich auch so. Wenn es sich um eine versteckte Preiserhöhung handelt sollte man ruhig die Schlichtungsstelle Energie in Berlin einschalten.
Die Schlichtungsstelle kann man einschalten 4 Wochen nach einem erfolglosen Einigungsversuch. Der Einigungsversuch muss dokumentiert sein.
Am besten schicken Sie Ihre Forderungen schriftlich als Einschreiben und gleichzeitig als Email an die Firma und setzen einen Termin zur Antwort. (2-3 Wochen).
Kommt keine Antwort kann man vier Wochen später das Verfahren einleiten. Kommt eine Antwort die nicht den Forderungen entspricht, kann man ebenfalls vier Wochen später das Verfahren einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brinker

Folgende E-Mail habe ich von extraEnergie erhalten:

Sehr geehrter Herr Bitterich,

trotz schriftlicher Erinnerungen konnten wir bis zum heutigen Tag keinen vollständigen Zahlungseingang des von uns in Rechnung gestellten Betrages auf unserem Konto feststellen. Deshalb kündigen wir hiermit den mit Ihnen bestehenden Energieliefervertrag außerordentlich zum 02.03.2017. Unabhängig von der Kündigung werden vorgebrachte Einwände zu unserer Forderung im Rahmen der Endabrechnung selbstverständlich berücksichtigt. Sollten Sie uns eine Sicherheitsleistung hinterlegt haben, werden wir diese im Rahmen der Endabrechnung verwerten.

Sie werden im Anschluss an unsere Energieversorgung automatisch durch Ihren örtlichen Grundversorger beliefert, so dass Ihre Versorgung sichergestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

extraenergie

eine Marke der ExtraEnergie GmbH

Ich habe nochmals ein Einschreiben mit meines Forderungen nach Neuss geschickt. Ich habe der Fachabteilung von extraEnergie auch mal eine Aufstellung erstellt, in der genau ersichtlich ist, wie der aktuelle Stand meines Kundenkontos zustande kommt. Ich bin Gespannt auf die Antwort, falls überhaupt noch eine kommt.

Beschwerde immer noch nicht gelöst.