Hallo Allerseitz,
zu meinem Fall. Ich habe einen Wertgutschein von Jochen Schweizer über eBay gekauft. Ich habe den Wertgutscheincode überprüfen lassen und auch gleich eingelöst, der Code war gültig und lies sich auch ohne Probleme einlösen in einen Erlebnissgutschein. Nach fast vier Wochen bekam ich eine Email, das der Wertgutschein aus einem Betrugsfall stammt und das Kreditinstitut des ursprunglichen Käufer, das Geld wieder zurückgebucht hat und somit mein Wertgutschein nicht mehr gültig sei. Meine beiden Erlebnisse die ich bereits gebucht habe sind nun sofort Storniert worden. Nach mehreren Telefonaten mit dem Support wurde mir mitgeteilt, dass Sie mir 10% Rabatt gewähren aber ich müsse einen neuen Gutschein kaufen da die anderen Storniert worden sind. Zum Zeitpunkt meines Erwerbs war der Wertgutschein gültig, dies wurde mir ja von der Seite von Jochen Schweizer bestätigt, aber wieso Storniert mir man mir einfach meine Erlebnisse? Der Leiddtragende an der ganzen Sache bin nun ich. Meines erachtens dürfte mir Jochen Schweizer den Gutschein nach so einer langen Zeit nicht mehr stornieren, sonder im gegenteil müsste sich Jochen Schweizer an den Käufer mit der Kreditkarte wenden. Leider ist dies nicht passiert. Somit ist dem Unternehmen kein Schaden entstanden und man ist fein raus, im gegensatz zu mir schließlich habe ich dafür Geld bezahlt und der Veranstalter entzieht sich jeglicher Veranwortung. Ich bin sowas von maßlos Enttäuscht von Jochen Schweizer. Vielen Dank für nichts.
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Meine beiden Erlebnisse aus Kulanz freigeben und sie mir zu verfügung zu stellen
Antwort auf die Beschwerde vom 06.12.2016
Guten Tag Herr Schmidtt,
wir entschuldigen uns für die unannehmlichen Umstände und verstehen, dass Sie enttäuscht sind. Wie uns bereits gemeldet wurde, stehen Sie noch mit unserem Kundenservice in Kontakt. Wir in diesem Fall weiter verfahren wird, wird Ihnen durch die Servistelle mitgeteilt. Wir danken trotzdem für Ihr Feedback!
Liebe Grüße aus München
Ihr Jochen Schweizer Team
kommentare und trackbacks 3
@Denis Böhme: wieso überlassen Sie das nicht dem Beschwerdeführer? Ich finde die Besserwisserei und das Oberlehrerhafte vieler unserer deutschen Mitbürger wirklich zum Erbrechen.
Um auf ihr Beispiel zurück zu kommen. Wenn ich zum Metzger geh und mir eine Wurstsemmel Kauf, kann der Bäcker auch nicht drei Wochen später kommen und seine Semmel wieder verlangen weil der Metzger sie nicht bezahlt hat. So eine sinnlose Diskussion. Aber egal. Mir geht es ja nur darum das der Gutschein geprüft wurde und er gültig war und warum es nach so einer langen Zeit einfach storniert wurde. In dem oberen bespiel müssen sich auch die beiden damit auseinander setzen. Man kann Kunden auch mit ein bisschen Kulanz Entgegenkommen. Wie von jochen Schweizer kommentiert, steh ich im Kontakt mit dem Kundenservice und ich hoffe das wir hier eine Lösung finden.
Mein anliege wurde zwar nicht zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst aber es war immer netter höflicher Kontakt mit dem Kundenservice. Dieser hat auch alles versucht um mir entgegen zu kommen, so das doch noch eine Lösung gefunden wurde in Form eines Rabattes auf einens neuen Gutschein