Reguläre Kündigung nach Todesfall

Neuss

Nach einem Todesfall soll ein Stromvertrag bei Extraenergie gekündigt werden. Normal zum Ende des Einjahresvertrags unter Beachtung der Kündigungsfrist. Da der Verstorbene nicht mehr selbst kündigen kann, wird das Kündigungsschreiben im Namen eines Erben (sind 3 insgesamt) verfasst. Die Sterbeurkunde wird direkt mitversandt.

Als erste Antwort kam von Extraenergie die Forderung nach dem Erbschein bzw. Testament, ob den der Verfasser des Schreibens überhaupt zulässiger Erbe sei. Geht die eigentlich schon nichts an, woher soll man sonst die Sterbeurkunde haben.

Als auch das eingereicht wurde kam jetzt eine weitere Forderung:

Da eine Erbenmehrheit (3 Erben) vorliegt wird eine schriftliche Erklärung aller Erben benötigt, aus der hervorgeht, das alle mit der Kündigung einverstanden sind und dieser auch zustimmen.

Es geht nicht um eine Sonderkündigung oder ähnliches, sondern eine einfache Beendigung eines Jahresvertrags.

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 01 65 71 88

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Annahme/Bestätigung der Kündigung

Antwort auf die Beschwerde vom 15.12.2016
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

15.12.2016 | 11:47 Uhr

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir freuen uns, dass wir Ihr Anliegen mit der Erfassung der Kündigung bereits wunschgemäß klären konnten.

Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst