Aufgrund der drastischen Preiserhöhung habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag zum 21.12.2016 gekündigt. Die Kündigung erfolgte per E-Mail.
Es folgte die übliche Standardantwort:
"Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.
Wir möchten Sie gerne weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen.
Deshalb bieten wir Ihnen an, anstelle Ihrer Kündigung einen Tarifwechsel in unseren Bestandskundentarif "grünstrom Classic" vorzunehmen. Bei Interesse erwarten wir gerne Ihre Rückantwort oder Ihren Anruf, um Ihnen ein persönliches Angebot zu erstellen."
Ich habe Stromio darauf hingewiesen, dass dass Kündigungsschreiben laut der Verbrucherzentrale per E-Mail erfolgen kann und ihnen angeboten, dass der Vetrag aus Kulanz und aufgrund der GPKE-Fristen zum 15.01.2017 endet. Das setzt jedoch voraus, dass bis zum 15.01.2017 die ursprünglichen Konditionen gelten.
Ansonsten bestehe ich weiterhin auf die Kündigung zum 21.12.2016 und die Erstattung der Mehrkosten, die durch die Grundversorgung entstehen werden.
Keine Antwort.
Sollte Stromio an keiner gütlichen Einigung interessiert sein, muss ich meinen Anwalt einschalten und die Schlichtungsstelle informieren.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 123244900
Meine Forderung an Stromio:
Kündigungsbestätigung
Antwort auf die Beschwerde vom 11.12.2016
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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Die Antwort von Stromio:
wir haben Ihren Eintrag auf der Recla Box-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts teilen wir Ihnen folgendes mit:
Die seit dem 01.10.2016 geltende neue Rechtslage aus § 309 Nr. 13 BGB, wonach in AGB keine strengere Form als die Textform vereinbart werden darf, gilt nach Art. 229 § 37 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ausschließlich für Verträge, die ab dem 01.10.2016 geschlossen worden sind. Da Ihr Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen worden ist, gilt die in den AGB vereinbarte Schriftform demnach für Sie weiterhin fort.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihrer Kündigung per Email daher nicht stattgegeben werden kann. Die neue, seit dem 01.10.2016 geltende Rechtslage wurde von unserem Unternehmen selbstverständlich bereits in die AGB aufgenommen und findet entsprechend auf alle ab dem 01.10.2016 geschlossenen Verträge Anwendung.
Sie haben bis zum 22.12.2016 die Möglichkeit, uns Ihre Kündigung per Brief mit Unterschrift zuzusenden. Sobald uns Ihre postalische Kündigung bis zum genannten Datum vorliegt, werden wir die Beendigung des Vertrages vornehmen. Später eingehenden Kündigungen kann nicht entsprochen werden.
Selbstverständlich bleibt es Ihnen freigestellt, rechtliche Schritte einzuleiten oder an die Schlichtungsstelle zu wenden. Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter der E-Mailadresse info@schlichtungsstelle-energie.de sowie unter der Anschrift „Schlichtungsstelle Energie e. V. in der Friedrichstraße 133 in 10117 Berlin“.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Stromio versucht es also mit allen Mitteln.
Ich habe bereits geantwortet, dass der BGH mit Urteil vom 14.07.2106 (Az. III ZR 387/15) entschieden hat, dass in einem Online-Vertrag, in dem ansonsten ausschließlich elektronisch kommuniziert wird, eine die Schriftform vorschreibende Kündigungs-Klausel unwirksam ist. Der BGH stellt auch die bis zum 30.09.2016 gültige Fassung des § 309 BGB ab und führt aus, dass es darauf nicht ankomme.
Sollte Stromio also die Kündigung nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigen, werde ich die Bundesnetzagentur sowie die Verbraucherzentrale informieren.
Des Weiteren werde ich mich umgehend an die Schlichtungsstelle-Energie e. V. wenden, da mich Stromio ja so nett darauf hingewiesen hat.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst