Gas.de besteht für Altverträge, die online abgeschossen wurden, auf der Kündigung in Schriftform (eigenhändige Unterschrift). Nichteinmal ein FAX wird akzeptiert.
Hier wird der Kunde eindeutig schlechter gestellt und daher sind diese AGB-Klauseln im Juli 16 vom BGH als unwirksam erklärt worden. Vgl. BGH, Urteil vom 14.7.2016, Az. III ZR 387/15.
Bei Kündigung über Verivox, Check24 etc. akzeptiert Gas.de eine elektronisch übermittelte Kündigung, besteht aber bei den eigenen Kunden auf Zusendung per Brief.
Nach Aussage der Kundenhotline sollte dieser Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden, da nur so sichergestellt sei, dass die Kündigung auch sicher bearbeitet werden könne.
Eine absolute Frechheit.
Bestell-/Kundennummer: 000014478709
Meine Forderung an gas.de:
Bestätigung der fristgerechten Kündigung, Ersatz der Auslagen: 2,50 Euro für die Erstellung des Schreibens zzgl. 4,65 Euro Porto
Antwort auf die Beschwerde vom 29.12.2016
Sehr geehrter Herr Hinsch,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
kommentare und trackbacks 2
Standard Email mit Verweis auf "neues Dokument im Online-Bereich".
Darin ein Standard Schreiben ohne auf die Beschwerde einzugehen mit bemerkenswerter Schlußformel.:
mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, dem XXXXXXXXX, erhalten, welche wir hiermit bestätigen.
[. ]
Wir bedanken uns herzlich für Ihr bisher entgegengebrachtes Vertrauen und hoffen, Sie zukünftig
erneut mit unseren günstigen Erdgastarifen überzeugen zu können. Unser Internetauftritt unter
www.gas.de informiert Sie hierzu über aktuelle Angebote.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
"Selbstverständlich ist es nicht notwendig, die Kündigung per Einschreiben einzusenden. Die Ihnen erteilte Auskunft, die Kündigung per Einschreiben/Rückschein einzureichen, war lediglich eine zusätzliche Empfehlung. Aus dem Grunde können wir Ihrer Forderung, die Kosten in Höhe von insgesamt 4,65 Euro zu erstatten, nicht nachkommen. "