29.12.2016 | 11:50 Uhr · 298 Views · von Christian Hinsch

gas.de (Düsseldorf)

Schikane bei Kündigung

Gas.de besteht für Altverträge, die online abgeschossen wurden, auf der Kündigung in Schriftform (eigenhändige Unterschrift). Nichteinmal ein FAX wird akzeptiert.

Hier wird der Kunde eindeutig schlechter gestellt und daher sind diese AGB-Klauseln im Juli 16 vom BGH als unwirksam erklärt worden. Vgl. BGH, Urteil vom 14.7.2016, Az. III ZR 387/15.

Bei Kündigung über Verivox, Check24 etc. akzeptiert Gas.de eine elektronisch übermittelte Kündigung, besteht aber bei den eigenen Kunden auf Zusendung per Brief.

Nach Aussage der Kundenhotline sollte dieser Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden, da nur so sichergestellt sei, dass die Kündigung auch sicher bearbeitet werden könne.

Eine absolute Frechheit.

Meine Forderung

Bestätigung der fristgerechten Kündigung, Ersatz der Auslagen: 2,50 Euro für die Erstellung des Schreibens zzgl. 4,65 Euro Porto

Firmenantwort

30.12.2016 | 07:18 Uhr · Gas.de Versorgungsgesellschaft...

Sehr geehrter Herr Hinsch,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH