400 Euro Gutscheine abgelaufen

München

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meiner Freundin vor einigen Jahren zwei Gutscheine für Tandem-Fallschirmsprünge geschenkt, welche leider am 31.12.2015 abgelaufen sind. Anfang 2015 wollten wir die Gutscheine noch einlösen, hatten aber leider keine passenden Termine bekommen. Kurz darauf erkrankte meine Freundin an einer Autoimmunerkrankung. Durch diese gesundheitliche Einschränkung wurde der Fallschirmsprung leider zunächst undenkbar.

Die Gutscheine gerieten dadurch in Vergessenheit und ich hatte fälschlicherweise noch im Hinterkopf, dass diese erst 2016 ablaufen würden, weshalb ich mir sicher war, sie jetzt für 10% des Kaufpreises um ein Jahr verlängern zu können. Daher habe ich mich vertrauensvoll an den Kundenservice gewandt. Leider wurde mir gesagt, dass die Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit nichtmehr möglich ist und es auch keinerlei Rückerstattung oder Eintausch geben wird. Auf meine Ausführungen reagierte die Person am Telefon genervt und abweisend.

Darüber bin ich sehr enttäuscht, da ich Jochen Schweizer für eine gute Firma halte und deren Gutscheine auch schon mehrmals verschenkt habe. Es ist mir bewusst, dass es unser Verschulden ist, die Gutscheine in den drei Jahren nicht eingelöst zu haben. Trotzdem fällt es mir schwer, zu verstehen, dass sich die 400 Euroeinfach in Luft aufgelöst haben und sich auch nicht teilweise zurückerstattet werden können. Für mich persönlich sind 400 Euro sehr viel Geld.

Daher will ich es nicht unversucht lassen, Sie auf diesem Wege noch einmal um Kulanz zu beten. Gibt es keine Möglichkeit, die Gutscheine zu verlängern oder wenigstens einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet zu bekommen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

Freundliche Grüße

Alexander M.

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Rückerstattung oder Verlängerung

Antwort auf die Beschwerde vom 23.12.2016
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: Customer Realtionship Management

04.01.2017 | 09:03 Uhr

Guten Tag,

wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positivere Auskunft geben können.

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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