Sehr geehrter Herr Vukusic,
mit Schreiben vom 20.12.2016, zugestellt am 24.12.2016, bestätigten Sie erstmalig eine Strombelieferung durch die voxenergie GmbH ab 01.01.2017. Vom im Schreiben genannten Strombelieferungsauftrag (Auftragsnr. AFT-VOX-00137927, Kundennr. 8790104585) betreffend der genannten Zählernummer hatte ich zuvor keinerlei Kenntnis. Anderweitige Informationen sind mir von Ihrer Seite aus zuvor weder per Post noch per Email oder auf anderem Wege zugegangen. Bis dato liegen mir keine weiterführenden Informationen vor, insbesondere sind mir Ihre AGB nicht zur Verfügung gestellt worden.
Ich mache hiermit fristgerecht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe mit sofortiger Wirkung jegliche Strombelieferungsverträge mit der voxenergie GmbH, insbesondere den o. g. Strombelieferungsauftrag.
Ich stelle fest, dass ich zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis mit der voxenergie GmbH beabsichtigt habe. Eine entsprechende Willenserklärung meinerseits ist Ihnen zu keinem Zeitpunkt weder schriftlich, noch in Textform noch fernmündlich erteilt worden.
Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich den zuständigen Netzbetreiber, die NEW Netz GmbH, entsprechend über den Widerruf zu informieren und die Vertragssituation zu klären. Sollten mir durch Verzögerungen Schäden entstehen, so beabsichtige ich die Begleichung dieser gem. §20a EnWG von Ihnen einzufordern.
Darüber hinaus behalte ich mir vor die zuständige Schlichtungsstelle Energie e. V. in Berlin, die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde ggf. hinzuzuziehen.
Um eine kurzfristige Bestätigung des Widerrufs wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Bestell-/Kundennummer: 8790104585
Meine Forderung an voxenergie:
Anerkennung des Widerrufs des rechtswidrigen Vertrages und umgehende Klärung der Vertragssituation beim Netzbetreiber
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2017
Sehr geehrter Herr Vogel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben den Sachverhalt überprüft und teilen Ihnen mit, dass zwischen Ihnen und voxenergie ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Wir haben Ihren verbindlichen Auftrag, der fernmündlich erteilt wurde, am 01.04.2016 erhalten. Ihre Aussage, Sie hätten im Anschluss an die Auftragserteilung keine Unterlagen von uns erhalten, ist nicht zutreffend. Vielmehr haben wir Ihren Auftrag mit Schreiben vom 05.04.2016 bestätigt. Mit diesem Schreiben haben wir Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehrt. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen fristgerechten Gebrauch gemacht. Ein fristgerechter Widerruf ist bei uns nicht eingegangen.
In Anbetracht der Gesamtsituation haben wir uns in diesem Einzelfall und rein aus Kulanz dazu entschlossen, die Schaltung Ihres Vertrages zu stornieren. Eine schriftliche Bestätigung lassen wir Ihnen umgehend zukommen.
Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
kommentare und trackbacks 1
Ja, der Vertrag wurde storniert und die Rechnungsbeträge 01. -20. 01. erlassen. Das klingt großzügig.
Ist es aber im Grunde nicht, denn die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten wären Voxenergie wohl teurer zu stehen gekommen. Die hier genannte Behauptung, es hätte einen Vertrag gegeben entspricht nämlich unverändert nicht den Tatsachen!
Das Geschäftsmodell von Voxenergie scheint offenbar darauf abzuzielen, möglichst viele arglose Kunden an Land zu ziehen/zerren. So viele, dass diejenigen, die sich nicht einschüchtern lassen und hier oder woanders dagegen angehen damit ausgeglichen werden. Einen anderen Eindruck kann man kaum gewinnen, wenn man sich auf ReclaBox einmal umsieht.
Dennoch gut, dass es ReclaBox gibt! Dankeschön dafür!