Päckchen wurde nicht an Kunde ausgeliefert. Ich habe Nachforschungsantrag gestellt und wochenlang nicht gehört. Ich schrieb eine E-Mail an eine Stelle, die ich nach langem Suchen online gefunden habe und die Antwort war, dass die Sendung nicht aufgefunden worden ist und nach Paragraph 449 HGB ich keine Erstattung erhalten werde. Dies hätten Sie mir per Brief auch so mitgeteilt. Brief, welcher Brief? Ich schrieb zurück, dass ich gerne eine Kopie des Briefes hätte und dass ich Ihnen eine Frist setzen werde bis zum 15.01.2017.
Darauf kam nur ein kurzer Satz zurück, ihre Anrede und Grussformel (und das soll ein international tätiger Grosskonzern sein?) nach Paragraph. Keinerlei Haftung.
Die Verbraucherzentrale ist eingeschaltet und ich werde mich nicht scheuen weiter zugehen, da ich hunderte von Schriftstücken pro Jahr verschicke und ich mich darauf verlassen möchte, dass hier zuverlässig gearbeitet wird.
Meine Forderung an DHL:
Erstattung von 70 Euro plus 4,50 Euro Versandkosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Ein Päckchen ist im Gegensatz zu einem Paket nicht versichert. Die Beschwerde bei der VSZ wird keinen Erfolg haben. DHL hat übrigens einen extrem schlechten Service, die haben Reclabox mitgeteilt, keine Mails von ihren Kunden an DHL weiterzuleiten.
Die haben genug Geld, sind auf uns leider nicht angewiesen.
Firma hat sich weder gemeldet noch auf Emails reagiert! Fristsetzung bis 15.1'. 2017 danach wie Verbraucherzentrale empfohlen wird die Schlichtungsstelle eingeschaltet.
Kommentar von Post war lapidar, nur als Päckchen verschcikt, keine Versicherung. Deswegen keinerlei Ansprüche. Gehe jetzt über Verbraucherzentrale und Schlichtungsstelle.