Ohne Mahnung Internet abgestellt

O2
München

Ich wohne in einer WG und der Mitbewohner, auf dem der DSL/Telefon-Vertrag ausgestellt war, zog aus, so übernahm ich den Vertrag. Das WG-Konto, von welchem die Gebühren abgebucht werden, sollte sich nicht ändern. Ich wurde aber nicht darauf hingewiesen, dass ich erneut einen Lastschrifteinzug austellen müsste. Die Rechnung von 10.12.2016, über die ich per E-Mail am 12.12.2016 informiert wurde, wurde also unwissentlich nicht bezahlt.

Daraufhin wurde ohne vorherige Mahnung und ohne mich auf andere Weise darauf aufmerksam zu machen, das Internet abgestellt. (Am 30.12.2016 ging das Internet nicht. Ich hielt es für eine Störung, rief bei der Hotline an, die nicht mehr besetzt war und eine automatische Ansage sagte, dass Störungen in meinem PLZ-Bereich aufreten können). Als ich am 02.01.2017 bei der Hotline anrief, klärte mich die Mitarbeiterin über den Sachverhalt auf und auch sie wunderte sich, dass keine Mahnung im System vorgemerkt sei. Außerdem ging sie nicht auf meinen Wunsch ein, dass Internet wieder freizuschalten, obwohl wir drei Jahre lang immer zuverlässig bezahlt hatten und ich keine Mahnung erhalten hatte (dass liese das "System" nicht zu).

Am nächsten Tag (03.01.2017) ging ich dann wie geraten zum O2 Shop, um per Bareinzahlung die Rechnung zu begleichen. Am selben Tag kamen auch noch zwei Briefe von O2. Einer für die Einzugsberechtigung, was ich gewünscht hatte, und ganz unerwartet die Mahnung, die ich vorher nicht erhalten hatte. Diese war vom 27.12.2016. Am 02.01.2016 war sie aber laut der Mitarbeiterin noch nicht im System vorhanden, die Mahnung, die ich in den Händen hielt, war also zurückdatiert worden, nachdem ich O2 darauf aufmerksam gemacht habe, keine Mahnung verschickt zu haben.

Zusätzlich enthielt sie nun die Rechnung, die zusätzlich noch eine Mahnungsgebühr von 2,50 Euro und eine Gebühr für die Abschaltung des Internets über fünf Euro umfasst.

Ich hab die Mahnung erst lange nach Abschalten des Internets und nachdem ich die Rechnung beglichen habe erhalten. Das offensichtliche Zurückdatieren der Mahnung empfinde ich als besonders dreist. Das Mindeste was ich deshalb erwarte, ist das Zurückziehen der Forderung über die zusätzlichen Gebühren.

Bestell-/Kundennummer: DE16285695

Meine Forderung an O2:

Züruckziehen der Mahngebühr und Gebühr wegen Internetabstellung

Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 164 Tagen und 2 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst