Angeblich ist mein Name nicht vollständig angegeben. Dieser ist von mir korrekt angegeben. Hätte ich sonst über ein Jahr erfolgreich Aktionen durchführen können?
§2 (3) der AGB sagt: "Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben". Das heißt aber nicht, dass ein gekürzter Vorname somit unvollständig wäre. Warum soll ich dann also eine PA-Kopie herreichen?
Mein Konto wurde gesperrt, da ich nicht ohne weiteres meine PA-Kopie bereitstellen wollte. Auf Nachfrage bekam ich keine Information zum Grund, nur vage Bedenken an meiner Adresse.
Ich habe jetzt eine Kopie als PDF-File gefertigt, in der ich alles geschwärzt habe. Nun wird mir erklärt, dass dieses File nicht gelesen werden kann. Seit wann ist ein normales PDF nicht überall lesbar? Das Dokument habe ich bereits mehrfach gesendet.
Trotz eines Anrufes beim Kundenservice habe ich immer noch keine konkreten Informationen, was eBay fehlen würde und somit eine Kontosperrung rechtfertigen würde.
Meine Forderung an eBay:
Freischaltung meines Kontos
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Man tut so, als ob hier der Anbieter ausschließlich das Sagen hat. Der Kunde ist nur notwendiges Übel.
Sicherheitskriterien werden hier höher eingestuft als bei einer Bank, obwohl es nur eine Plattform darstellt.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst