18.01.2017 | 11:54 Uhr · 291 Views · von ReclaBoxler-9497438

EON (Landshut)

Kündigung wird nicht anerkannt

Die Kündigung war rechtzeitig, August 2016 und wurde sogar bestätigt

"Wenn Sie dennoch das Vertragsverhältnis zum 31. Dezmeber 2016 beenden möchte, melden Sie sich nochmal bei uns"

Ich denke nicht dass eine "Entschuldigung" ein erneute Kündigung erfordert, selbst wenn habe ich noch 3x eine Email geschickt, diese kamen angeblich nicht an.

Am Telefon wurde ich mehrmals vertröstet, anfang Januar kam nun eine Bestätigung der Kündigung zum 31.12.2017

Wieso zum 31.12.2017 wenn die Kündigung bereits im August 2016 erfolgt ist?

Ich fordere nun die Kündigung anzuerkennen, das ganze Vorgehen ist extrem unseriös.

Meine Forderung

Kündigung zum 31.12.2016

Firmenantwort

18.01.2017 | 11:54 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter ReclaBoxler-9497438,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Wir können verstehen, dass Sie verärgert sind. Gern kümmern sich unsere Mitarbeiter um den von Ihnen geschilderten Sachverhalt. Seien Sie versichert, dass wir kurzfristig zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen werden.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

Kommentar

31.01.2017 | 01:32 Uhr · Bernd Brinke

Hallo ReclaBoxler-9497438,

meiner Meinung nach ist schon die erste Kündigung rechtskräftig, besonders wenn schon eine Kündigungsbestätigung vorliegt.
Wenn man die Kündigung auf zwei verschiedenen voneinander getrennten Wegen nachweisen kann, was ja hier der Fall zu sein scheint, hat man bei der Schlichtungsstelle und auch bei Gericht meistens gute Karten.
Üblicherweise wird das gleichzeitige Versagen zweier getrennter Übertragungswege als unwahrscheinlich gewertet.

Die Schlichtungsstelle Energie kann man einschalten 4 Wochen nach einem erfolglosen Einigungsversuch. Der Einigungsversuch muss dokumentiert sein.
Kommt keine Antwort kann man vier Wochen später das Verfahren einleiten. Kommt eine Antwort die nicht den Forderungen entspricht, kann man ebenfalls vier Wochen später das Verfahren einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Brinker

Firmenantwort

31.01.2017 | 08:51 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter ReclaBoxler-9497438,

der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wurde geprüft und wir melden uns heute gern noch einmal bei Ihnen zurück.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen in den kommenden Tagen schirftlich auf Sie zukommen werden. Wir gehen davon aus, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine für Sie zufriedenstellenden Lösung finden.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

Firmenantwort

03.02.2017 | 08:25 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter ReclaBoxler-9497438,

heute melden wir uns gern mit einer guten Nachricht bei Ihnen zurück.

Wir haben Ihre Daten korrigiert und senden Ihnen - wie angekündigt - eine

entsprechende Bestätigung schriftlich zu.

Abschließend bitten wir Sie die verspätete Klärung Ihres Anliegens zu entschuldigen und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

Kommentar

06.02.2017 | 12:45 Uhr · ReclaBoxler-9497438

Die Kündigung wurde nun akzeptiert zum Jahresende.
Danke für die Klärung

@Bernd Brinke: Danke für den Hinweis auf die Schlichtungsstelle Energie, war mir bisher unbekannt, nun aber glücklicherweise nicht mehr notwendig