Ich habe beim Wechsel zum Energieanbieter ExtraEnergie (Strom+Gas) wie andere auch, das ein kostenloser Haushaltsschutzbrief mit angeboten wurde. Worauf ich jedoch nicht hingewiesen wurde: Der Schutzbrief hat eine abweichende Kündigungsfrist zum Stromliefervertrag.
Ich habe nun meinen Strom- und Gaslieferungsvertrag fristgerecht unter Einhaltung der sechswöchigen Kündigungsfrist zum 01.12.2016 gekündigt und gleichzeitig auch den Schutzbrief. Nun wurde mir per E-Mail-Kundenservice mitgeteilt, dass der Schutzbrief eine dreimonatige Kündigungsfrist hat und daher erst zum 30.11.2017 beendet werden kann. ExtraEnergie bezieht sich auf die AVB (gemeint ist wohl AGB).
Meines Erachtens verstößt eine solche Regelung gegen § 305c BGB, da eine unterschiedliche Kündigungsfrist eines Produktes, welches gar nicht gewünscht, sondern kostenlos mit angeboten wurde, geregelt nur in AGB überraschend im Sinne des Gesetzes und daher nictig sein dürfte. Entsprechend hat nach Bericht in der Zeitschrift der Stiftung Warentest 8/2016 über den identischen Fall, ExtraEnergie laut einer Reaktion in Test 9/2016 die rückwirkende Kündigung bzw. Aufhebung auch akzeptiert.
Sollte ExtraEnergie hier auch bei mir nicht einlenken, werde ich rechtliche Schritte einleiten müssen.
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 02311731
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Rückerstattung des bisher eingezogenen monatlichen Betrages und rückwirkende Kündigung.
Antwort auf die Beschwerde vom 17.01.2017
Sehr geehrter Herr G.,
wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme.
Bezüglich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits per E-Mail kontaktiert.
Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 3
Firma antwortet schnell, setzt sich aber weder mit der rechtlichen Argumentation in meiner Beschwerde auseinander, noch behandelt sie mich entsprechend dem Kunden, über den die Stiftung Warentest berichtet hat.
ExtraEnergie stellt sich quer und setzt offensichtlich darauf, dass ein möglicher Klageweg zu aufwendig ist. Auf rechtliche Argumente wird nicht eingegangen.
Hallo D. G, die Firma Extraenergie hat tatsächlich das was normalerweise als AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) bezeichnet wird, auf ihrer Webseite als AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen) deklariert. Zitat aus wikipedia.de zum Thema AGB: "Allerdings werden AGB nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Einbeziehung wirksam erfolgt ist. In AGB dürfen auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden. Geregelt ist die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in den §§ 305 ff. BGB. Die Einschränkungen finden sich insbesondere in § 305c, § 307, § 308 und § 309 BGB. ".Mit freundlichen GrüßenBernd Brinker