Über die Verivox-Seiten und deren Bewertung sind wir (Teldafax-Kundennummer 2723560) zum 1.2.2008 - leider - zu dem Stromanbeiter Teldafax gewechselt (Preismodell mit Zahlungsweise am Jahresanfang, ca. 1000 Euro).
Im Dezember 2008 kam dann eine Mitteilung über eine Preiserhöhung schon vor Ablauf der zwölf Monate Preisgarantie und ich habe den Vertrag fristgerecht gekündigt. Die Kündigung wurde auch von Teldafax bestätigt.
Dann aber kam im April 2009 eine Abschlussrechnung, in der dann erneut der komplette Abschlag für ein ganzes Jahr von Teldafax einbezogen wurde, obwohl die Laufzeit nur nur vom 1.2. bis 28.2.09 war und die Kündigung ja auch längst bestätigt wurde.
Nun beginnt die Zeit der Leiden mit zahlreichem Email-Verkehr, Anrufen bei der Hotline usw. mit allen möglichen Ausreden seit über einem halben Jahr - bisher ohne Erfolg. Teldafax kann man nicht empfehlen.
Meine Forderung an TelDaFax:
Überweisung des Guthabens und der Verzugszinsen für den gesamten Zeitraum
Antwort auf die Beschwerde vom 29.09.2009
wir sagen Sorry ! Und meinen dies auch so. Ihr Geld ist angewiesen worden, Rechnung bzw. Korrektur ist unterwegs.
Herzliche Grüße sendet
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Teldafax Holding AG
kommentare und trackbacks 6
Ist das eine absolute Chaos-Firma!
Sorry, aber m. E. ist das kein Chaos, sondern Methode.
"Wir sagen sorry!" - Ich kann´s nicht mehr hören.
Die Geschädigten sollten ggf. beim zuständigen Gericht in Troisdorf einen Insolvenzantrag stellen. Wenn GmbHs nicht pünktlich zahlen, liegt unter Umständen ein Liquiditätsproblem vor. Dies kann man ggf. durch einen entsprechend Antrag bei Gericht klären lassen.
Immerhin wurde zu meiner Überraschung gestern die Abschlagszahlung endlich zurückgezahlt. Was jetzt noch fehlt, ist die Abschlussrechnung. Ich kann es immer noch nicht fassen, dass man mit einem Eintrag in einem Beschwerdeportal mehr erreichen kann, als mit zahlreichen Anrufen und E-Mails über acht Monate bei der Hotline.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.