Im Sommer des Jahres 2016 waren Hacks auf Zugängsdaten der Kunden zu Packstationen wegen nachlässiger Datensicherheit und Programmierarbeit der DHL erfolgt. DHL hatte es nicht für erforderlich erachtet, die Kunden trotz Vorliegen der vollständigen Kundenanschrift darüber zu informieren und Alternativen anzubieten.
Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass eine an mich adressierte Paketsendung in der Packstation 103 liegt, ich aber darauf keinen Zugriff erlangen kann, weil meine Kundennummer wegen des Hacks in die Sperrliste aufgenommen wurde. Wiederholte telefonische Rückfragen blieben mangels Kompetenzen bei DHL erfolglos, Mitarbeiter stellten sich dumm (oder sind es tatsächlich?), E-Mails bleiben bis auf die Zuweisung einer Ticketnummer ebenfalls ohne Antwort. Muss ich erst die Hilfe von Gerichten suchen, um mit einer einstweiligen Verfügung Zugriff auf mein Eigentum erlangen zu können? Was wäre, wenn in dem Paket wichtige Medikamente enthalten wären?
Bestell-/Kundennummer: PostNummer 47538939
Meine Forderung an DHL:
Übersendung des in Station 103 lagernden Paketes an die bekannte Hausanschrift.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dhl weigert sich beharrlich, mir mein Eigentum zuzustellen, stattdessen wurder mitgeteilt, die Sendungen an den Absender zurückgehen zu lassen, statt meine Hausanschrift -wie von mir vorgeschlagen- zu nutzen. Arroganter und kundenunfreundlicher geht es nimmer. Wegen der Datenschutzproblematik im Hause dhl erstatte ich Strafanzeige bei der StA Bonn.
DHL zeigt sich unwillig / unfähig, mir mein Eigentum auszufolgen. Stattdessen gehen die Sendungen an den Absender zurück. Inkompetenz, Unprofessionalität und kundenunfreundliches Verhalten vom schlechtesten.