Kündigung per Email trotz BGH Rechtsprechung nicht akzeptiert

Stromio GmbH
Kaarst

Hallo,
ich habe Ihnen meine Kündigung (zur Preiserhöhung am 13.02.2017) mehrfach per Email als auch schriftlich als Einschreiben zukommen lassen.

Die schriftliche Kündigung ist Ihnen am 14.01.2017 nachweislich als Einschreiben in das Postfach in Magdeburg zugegangen, die Emails vom 10.01.2017 wurden im Eingang bestätigt und 2 Tage später abgetan als unwirksam, weil nicht in Schriftform.

Immer wenn ich bei Ihnen anrufe und den Stand zu erfahren versuche, warum meine Kündigung nicht bestätigt wird, bekomme ich die Auskunft, dass die Kündigung noch nicht im System sei.

Da meine Kündigung zur Preiserhöhung am 13.02.2017 mittlerweile nur noch 3 Wochen weg ist und mein neuer Anbieter auch Zeit benötigt zum Umstellen, bedeutet das, dass ich wieder in die Grundversorgung falle.

Warum braucht es so lange, bis meine schriftliche Kündigung im System ist und bestätigt wird?

Warum wird meine Email Kündigung trotz BGH-Urteil nicht akzeptiert?

Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2016 entschieden, dass es bei einem Online-Vertrag unzulässig ist, vom Kunden die Kündigung nur eigenhändig unterschrieben zu akzeptieren. Ein entsprechender Schriftform-Zwang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15).

Ich kann schon jetzt sagen, dass ich von einer Vertragsauflösung zum 12.02.2017 ausgehe und auch nichts anderes akzeptieren werde. Andernfalls werde ich sowohl meinen Anwalt, als auch die Verbraucherzentrale einschalten!

Bestell-/Kundennummer: 123275748

Meine Forderung an Stromio:

Sofortige Kündigungsbestätigung für den Zeitpunkt der Preiserhöhung - letzter Tag der Belieferung: 12.02.2017

Antwort auf die Beschwerde vom 24.01.2017
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

25.01.2017 | 07:49 Uhr

Sehr geehrte Frau Neumann,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Folgende Email bekommen, wo keine Aussage zu der Kündigung per Einschreiben oder sonstiges getroffen wird.
Aber egal, dank Recla Box mein Recht bekommen und musste keinen Anwalt oder sonstige Beschwerdestelle einschalten. Traurig nur, dass man erst auf sowas zurück kommen muss, bevor man sein Recht bekommt.

Sehr geehrte Frau Neumann,

wir haben Ihren Eintrag auf der Recla Box-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Nach eingehender Überprüfung des Sachverhalts teilen wir Ihnen nunmehr mit, dass wir die Abmeldung aufgrund der Preiserhöhung zum 12.02.2017 erfasst haben. Die Kündigungsbestätigung wird Ihnen in Kürze im Kundenportal zur Verfügung gestellt.

Bereits jetzt können Sie Ihrem neuen Versorger die Abmeldung zum 12.02.2017 bestätigen, damit dieser eine neue Anmeldung zum 13.02.2017 vornehmen kann.

Wir bitten Sie daher nach Erhalt der Kündigungsbestätigung Ihre Beschwerde auf der Recla Box-Plattform als erledigt zu kennzeichnen.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und wünschen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen