14.02.2017 | 19:03 Uhr · 359 Views · von Winfried Dress

Deutsche Post (Bonn)

Verweigerung der Paket-Herausgabe

Vor Kurzem ist meine Lebenspartnerin verstorben. Nun wird mir als Erben die Herausgabe der Post (Päckchen, Pakete etc.) verweigert. Diese will die Postannahmestelle in Arzberg an die Absender einfach zurück schicken obwohl diese Sachen bestellt worden sind und auch erwartet werden.

Meine Forderung

Herausgabe der Post

Kommentar

21.02.2017 | 19:20 Uhr · Winfried Dress

Niemand hat sich um mein Anliegen gekümmert, es wurde kein Ergebnis erzielt. Nur ein übersclauer Berliner wollte mich belehren, aber die AGB´s der Post sind uninteressant, die kann ja jeder machen wie er will. Ich bin Erbe und habe zudem die Postvollmacht auch ÜBER DEN TODE HINAUS. Also wo hat die Post ihr Problem. Notfalls werde ich das Gericht einschalten.

Kommentar

08.03.2017 | 00:02 Uhr · Winfried Dress

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst