25.01.2017 | 16:46 Uhr · 402 Views · von Jörg Woltemade

Stromio (Kaarst)

Einschreiben wird nicht aus Postfach abgeholt

Am 12.01.2017 hat Stromio per Mail darüber informiert dass ein neues Dokument "Energiemarktentwicklungen und Preisinformation zu Ihrem Vertrag" im Online-Portal zur Verfügung steht. Diese Dokument ist ein zwei-seitiger Fließtext mit einer versteckten Preiserhöhung von 32%.

Die Kündigung wurde per Einschreiben-Rückschein am 13.01.2017 abgeschickt und laut Post am 14.01.2017 zugestellt. Das Einschreiben wurde bis zum 20.01.2017 nicht abgeholt. Daraufhin habe ich am 20.01.2017 bei Stromio diesen Missstand per Mail angemahnt und das eingescannte Dokument per PDF und JPG angehängt.

Am 22.01.2017 wurde natürlich auf die AGBs hingewiesen, dass eine Kündigung nur in schriftlicher Form erfolgen kann. Das BGH Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15 wird ignoriert.

Ich erwarte eine zeitnahe Bestätigung meiner Kündigung zum Wirksamwerdens der Preisanpassung!

Meine Forderung

Bestätigung der Kündigung

Firmenantwort

26.01.2017 | 13:35 Uhr · Stromio GmbH

Sehr geehrter Herr Jörg Woltemade,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH