Ich hatte mich am 01.01.2017 aus meiner Wohnung ausgesperrt, also fix die Auskunft angerufen. Es gab auch schnell Hilfe, indem mir eine Handynummer per SMS zugesandt wurde.
Kosten des Gesprächs rund fünf Euro.
Kein Problem, nur wenn man fünf Euro zahlt für eine Handynummer, die man dann zugesandt bekommt, bei welcher man bei Anruf gesagt bekommt, die Nummer ist nicht vergeben, ist dies für mich keine erbrachte Leistung.
Meine Forderung an 11880:
Rückerstattung der Kosten.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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