E-Bay Garantie denkste

eBay
Kleinmachnow

Mischbatterie war innerhalb der Garantie an einer innenliegeden Lötstelle gebrochen.

Verkäufer angemailt, außer Empfangsbestätigung keine Reaktion. Telefon tot. Bei eBay einen Fall wegen ungebührendem Verhalten eröffnet.

Empfehlung von eBay: erwirken Sie einen Mahnbescheid oder erstatten Sie Anzeige.

Toller Service, werde ich entsprechend weitergeben, dass Einkauf über eBay auf eigenes Risiko erfolgt!

Bestell-/Kundennummer: 19999

Meine Forderung an eBay:

Sperrung des Verkäuferkontos bis zu Klärung der Sache

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Soll dass ein Witz sein?

eBay ist der Marktplatzbetreiber und nicht der Verkäufer. Somit hat eBay ihnen auch die richtige Antwort gegeben. Wenden Sie sich an den Verkäufer. Stellt der sich tot, bleibt ihnen nur noch die Möglichkeit über eine Anzeige um zu ihrem Recht zu kommen.

Hallo,

ein 'Max Maier' hat, - so bedauerlich dies auch für Sie sein mag,
- Recht, auch wenn (mir) 'sein Tonfall' unangemessen aggressiv erscheint!

eBay kann nicht wissen bzw. nicht "im Voraus ahnen", dass gekaufte Artikel / Produkte [innerhalb der vom eBay-Verkäufer zugesagten Garantie] nicht das halten, was versprochen war oder wurde.

Lediglich unmittelbar N A C H dem Kauf bzw. Erhalt der Ware oder des gekauften Artikels, können Sie reklamieren!
Wenn oder falls dann eine Einigung mit dem Verkäufer nicht möglich sein sollte, 'dürfen Sie' - wie das bei eBay heißt, - einen "Fall eröffnen! "
Dann entscheidet eBay, wer von beiden Streithähnen am Ende als 'Gewinner' hervorgeht.

So wie Sie den Fall hier schildern, erwies sich der beanstandete Mangel jedoch nach oder während der Nutzung des Artikels.

Dann haftet in jedem Fall der eBay-Verkäufer innerhalb der von ihm zugesagten "Garantie", wobei es wohl eher die Gewährleistung sein dürfte, die hier zum Zuge kommt!
Eine Garantie kann lediglich der Hersteller geben, an den Sie sich (u. U.) auch wenden könnten, falls dieser noch existiert.
Dies ist der Nachteil beim eBay-Kauf, diesen Seitenhieb mag ich mir nicht verkneifen, denn sollten berechtigte Gewährleistungsansprüche auftreten, und der Verkäufer stellt sich quer oder existiert gar nicht mehr auf der eBay-Plattform, sind Sie s t e t s der "Angeschissene! "

Falls Sie über eBay [im negativen Sinne] mehr erfahren möchten - lesen Sie:

http://de.reclabox.com/beschwerde/133750-ebay-kleinmachnow-das-ebay-desaster