Fristger. Kündigung wird erst nach Fristende als eingg. bestätigt

Stromio GmbH
Kaarst

Unser Vertrag läuft zum 28.2.2017 aus. Er wurde am 29.12.2016 per Email gekündigt. Daraufhin teilte Stromio uns mit, dass zwar laut aktueller AGB eine Kündigung per Textform akzeptiert werden könnte, unser Vertrag allerdings gemäß alter AGB die Schriftform voraussetzt.

Die alten AGB sind online nicht mehr verfügbar und wurden uns auch nach telefonischer Nachfrage nicht zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur nachweislich eingegangenen Email-Kündigung verschickten wir eine Kündigung per Brief am 11. Januar 2017. Erst am 23. Januar will Stromio diese Kündigung erhalten haben. Damit liegen wir außerhalb der sechswöchigen Kündigungsfrist, somit soll der Vertrag bis 2018 laufen. Wer die letzten Einträge hier studiert, wird sich kaum des Eindrucks erwehren können, dass es sich um eine gezielte Masche handelt. Egal, ob Email, Fax oder Brief, Stromio drückt sich um die Anerkennung von Kündigungen.

In diesem Zusammenhang möchte ich den Anbieter auf folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.7.2016 - III ZR 387/15 verweisen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75546&pos=0&anz=1

Hier wird klargestellt, dass Anbieter von überwiegend online getätigten Geschäften nicht auf die Schriftform der Kündigung bestehen können. Das Urteil greift zeitlich den neuen AGB vor und gilt explizit für Altverträge. Stromio kommuniziert komplett über das Onlineportal, darunter fallen Vertragsunterlagen, AGBs (die dann nicht mehr auffindbar sind), Zählerstände und Kündigungsbestätigungen (sic!). Selbst fordert man aber dann die Kündigung per Brief.

Sofern Stromio nicht unverzüglich einlenkt und unsere fristgerechte, doppelt versandte Kündigung anerkennt, werden wir den Fall an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie die Schlichtungstelle-Energie e. V. eskalieren.

Bestell-/Kundennummer: 000122238679

Meine Forderung an Stromio:

Anerkennung meiner fristgerechten Kündigung zum 28.2.2017

Antwort auf die Beschwerde vom 03.02.2017
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

10.02.2017 | 14:12 Uhr

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

Stromio hat sich umgehend gemeldet und aus Kulanz die Kündigung nun zum 28.2.2017 anerkannt.

Anmerkung: Die AGB sind zwischen Versand und Veröffentlichung der Beschwerde nachgeliefert worden.