Zahlungsaufforderung trotz fristgerechtem Widerruf

Montabaur

Ich habe am 09.07.2007 einen Vertrag bei 1&1 für Webhosting geschlossen und dann gleich an dem selben Tag gekündigt.

Laut Widerrufsrecht, Artikel 12.1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen", habe ich damals 2 Wochen Frist gehabt, um den kompletten Auftrag widerrufen zu können.

Ich habe den Vertrag 14903680 am selben Tag per Internet gekündigt, und sofort wurde im Internet meine Kündigung freigeschaltet. Auf der Internetseite 1&1 steht nichts zum Kündigungsdatum!!!

Für mich war damals alles gekündigt und ich musste nichts mehr zahlen. Deshalb habe ich auch in den letzten 12 Monaten nie 1&1 Service benutzt.

Nach einem Jahr habe ich jetzt eine Rechnung bekommen, dass ich noch ein Jahr zahlen muss.

Ich habe zwei Emails zu der 1&1 Kontaktstelle geschickt und jedes Mal eine Absage meiner Rechte von 1&1 Kollegen per Email bekommen.

Entweder ist diese Firma voll von Dieben oder von Leuten, die sehr kundenfeindlich arbeiten.

Meine Forderung an 1&1:

1&1 muss den fristgerechten Wideruf akzeptieren, Ich möchte nicht zahlen, was ich nicht benutzen habe.

Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 336 Tagen und 10 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Was ist ein "Widder uf". Ein Sternzeichen? Eine neue Tierart? Irgendetwas auf einem Widder?

@Widder Uf: Bitte? Die Frage verstehe ich nicht ...

Aha, jetzt wurde der Fehler korrigiert, vorher stand Widderuf...

Irgendwie können Sie Ihren Namen aber auch nicht richtig schreiben, Herr oder Frau Widder Uf ... oder Wider Ruf ??? Wie denn nun ...:-))

die haben vermutlich gehofft, daß Sie es nicht merken. Viele Firmen spekulieren auf unachtsame Konsumenten und hoffen, den schnelle Euro mitzunehmen.

@Ina Wieder jemand der im Forum nach Rechtschreibfehlern sucht und die Probleme der User ganz ausser Acht lässt. Ich bin immer noch der Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann sie ruhig behalten.

Lass einen Anwalt einen Brief schreiben, dann bist du sofort raus aus der Sache. Die Sache ist Taktik bei 1und1, da einfache Rechnung: Wenn drei von 10 geprellten Kunden aus Angst vor Schwierigkeiten zahlen, verdient 1und1 daran etwa 3000 Euro. Die restlichen 7 gehen zum Anwalt, 1und 1 muss stornieren und die Anwaltskosten zahlen, also 7*120 Euro=840 Euro. Ist doch ein lohnendes Gerschäft, oder? Geht zum Anwalt, ich habe es in derselben Sache auch gemacht. Lasst euch nicht ver..., vor allem nicht von 1und1 !!!!!

Hat eigentlich mal jemand ernsthaft das Anliegen gelesen? Das ist ein Webhosting Vertrag - mit Sicherheit mit einer Domain dabei. Wenn man statt rummotzen sich mal mit dem Sachverhalt beschäftigt und nicht immer auf plattgekauten und unvollständigen Auszügen des §312. Die Foren im Internet sind voll mit solchen Motzern, die nicht in der Lage sind sich richtig zu erkundigen! Bei Schaltung von Domains greift Das Widerrufsrecht erlischt,...(sinngemäß) §312d (3).2 ..., wenn mit der sofortiger Ausführung begonnen wurde - wenn dies gewünscht ist §312d (4).1 Besteht nicht, wenn nach Kundenspezifikation angefertigt wurde Eine Domain ist IMMER eine individuelle Bestellung, auch wenn der Vorgang automatisiert erfolgt. Mein Tip: Geht zum Rechtsanwalt, lasst euch für 80 EUR mal den Kopf waschen und informiert euch, bevor ihr das Internet zumüllt. Sorry - für die harten Worte. Aber wenn Leute zu faul zum Lesen und sind und sich nicht informieren - keine AGB's lesen (das Kleingedruckte gehört halt dazu!!!) - dann auch noch Bestellungen aufgeben, die Sie dann direkt widerrufen wollen - dann müssen Sie halt mal in den sauren Apfel beißen und die bittere Erfahrung machen, dass Sie den Blödsinn auch auslöffeln müssen, den Sie verzapft haben und nicht immer den Providern in die Schuhe schieben. Da hab ich echt kein Verständniss dafür.

Hier wurde alles richtig gemacht und es hat trozdem nicht geklappt: http://www.utele.eu/blog/rundums-web/was-hat-ein-mietvertrag-mit-einer-domain-zu-tun (aus Utele Blog)