Warenretoure scheitert! Kunde bleibt auf Kosten sitzen

München

Wer kennt den einfachen Weg online zu ordern nicht? Aus Bequemlichkeit greift man oft zu Vergleichsportalen und erledigt den Einkauf kurzer Hand. Doch wenn es mal Probleme gibt! Muss man sich heute als Kunde mit solch Antwort abspeisen lassen? Servicewüste Deutschland hier ein weiteres Beispiel. Ein Mitarbeiter des Vergleichsportals schreibt, wie folgt:

wir haben nun mehrfach mit unserem Partnershop gesprochen.

Aufgrund der Annahmeverweigerung übernimmt DHL nicht diesen Schaden, der beim Transport verursacht wurde.

Unser Partnershop hat sich bemüht dies über die Versicherung von der DHL laufen zu lassen. Leider ohne Erfolg.

Hier das Schreiben von der DHL:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre oben nähere bezeichnete Paketsendung wurde auf dem Transportweg beschädigt. Die
fachkundige Beurteilung ergab, dass die Sendung nicht AGB-konform verpackt war.
Da Verkaufs- und Lagerverpackungen, wie die hier als Versandverpackung verwendete, in
der Regel als Palettenware an den Einzelhandel geliefert werden, sind diese überwiegend auch
nur für den Palettenversand konstruiert. Derartige Verpackungen eignen sich jedoch nicht
oder nur bedingt für den Einzelversand. Die Einzelversandverpackung muss daher erheblich
leistungsstärker sein, als die Verpackung für den palettengebundenen Versand.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Forderungen daher ablehnen müssen.
Laut unseren AGB sind Paketsendungen so zu verpacken, dass sie vor Beschädigung
geschützt sind. Näheres bestimmen die Versandbedingungen DHL PAKET
NATIONAL/INTERNATIONAL.

Auch unser Händler Computeruniverse, dem ursprünglich die Ware zurückgesendet werden sollte, kann hier nichts für Sie tun.

Wir bedauern dies sehr, nur leider, aufgrund der Annahmeverweigerung, zählt dies als Eigenverschulden. Wir bitten um Verständnis.

Da die Ware exakt wie bei Anlieferung verpackt wurde und von der Spedition ohne Hinweis zur Retoure mitgenommen wurde. Zudem auch für die Retoure kein weiterer Hinweis zur Beachtung der anderen Verpackungsart der Ware beigelegt war. Entschied ich erneut Kontakt aufzunehmen! Haben sich nun einfach mal alle Beteiligten gegen den Kunden verschworen?

Darraufhin habe ich ebenso nachgefragt, ob das die endgültige Entscheidung von Check 24 und den beiden betroffenen Vertragshändlern ist. Aber wieder wie erwartet! Keine Rückmeldung oder Erstattung des Warenwertes. Positives Feedback oder eine Weiterempfehlung ist somit nicht vertretbar! Zudem würde ich nie wieder mit einem der genannten Händler einen Kauf abschließen oder weiteres.

Schon gar nicht bei solch Abfertigung.

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 2016-1313675-2

Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal:

Erstattung des vollen Kaufpreises

Antwort auf die Beschwerde vom 05.02.2017
CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Abteilung: Marketing

14.02.2017 | 16:45 Uhr

Sehr geehrte Frau Workmann,

wir sind und waren stets bemüht, Sie bei der Durchführung ihres Widerrufs zu unterstützen.

Leider haben Sie die Ware im Zuge des Widerrufs an den falschen Händler zurück geschickt. Der richtige Händler wäre nach unserem Wirken immer noch dazu bereit gewesen, Ihnen den Kaufbetrag zurück zu zahlen, wenn er die Ware in einwandfreiem Zustand erhalten würde. Ihnen wurde damals die Ware zurückgesandt, damit Sie diese dann an die richtige Adresse senden können. Sie haben damals die Annahme dieser Sendung verweigert. Daher kann hier leider keine Übernahme der durch Falschsendungen durch den Kunden zu verantwortenden Schäden übernommen werden.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Check24 sieht diese Angelegenheit wohl als erledigt. Ich habe 209 € für die Herdplatte bezahlt. Diese wurde bei der Retoure von der Spedition angeblich beschädigt. Zudem auch dem falschen Verkäufer zugestellt. ich habe bezahlt und keine Ware! Das interessiert anscheinend niemanden. Daher werde ich zukünftig vom Portal Check24 nichts mehr beziehen oder vom Elektromarkt Schmaus, sowie Computeruniverse. Reinste Abzocke!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst