26.02.2017 | 21:22 Uhr · 252 Views · von Oliver Radermacher

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Keine E-Mail über Preiserhöhung bekommen

Ich möchte von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund ihrer Preiserhöhung zum 31.03.2017 Gebrauch machen. Ich habe keine E-Mail bezüglich der Preiserhöhung bekommen.

Der versteckte Hinweis im Kundenportal reicht nach einem Urteil des OLG Düsseldorf nicht aus.

Sollten Sie meine bereits erfolgte Kündigung erst zum 31.3.2018 akzeptieren, so werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

Meine Forderung

Einhaltung des Kündigungstermins 31.03.2017

Firmenantwort

27.02.2017 | 10:07 Uhr · ExtraEnergie GmbH

Sehr geehrter Herr Radermacher,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Sie bezüglich Ihres Anliegens separat per E-Mail kontaktiert.

Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie