Ich habe gestern von der degenia Vers. AG folgendes Schreiben erhalten.:
ZITAT.
Sehr geehrter Herr.
bei Vertragsabschluss wurde u. a. vereinbart, dass der Versicherungsvertrag von Ihnen aber auch vom Versicherer zum Ablauf gekündigt werden kann. Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch und kündigen oben angegebenen Versicherungsschutz im Auftrag der ROLAND Rechtschutz- zum 05.06.2017
Weder Ihnen, dem Risikoträgerm, noch uns entstehen ab diesem Zeitpunkt Rechte oder Pflichten zu diesem Versicherungsvertrag. Bitte besorgen Sie sich ab dem 05.06.2017 bei einem anderen Versicherer entsprechenden Versicherungsschutz.
Wir haben Ihren Betreuer informiert. Sollten Sie Fragen haben, kann er Ihnen bestimmt weiter helfen.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und verbleiben
bla. bla. bla.
ZITAT-ENDE.
Alle Achtung! So etwas ist mir in meinen 57 Lebensjahren noch nicht vorgekommen. Welcher jung-dynamischer Manager hat denn da mal eine Entscheidung getroffen? Da werden Kunden, die viele viele Jahre brav ihre Beiträge zahlen, nie die Versicherung in Anspruch genommen haben, einfach gekündigt?
Eigentlich ein Fall für WISO.
Ich habe die ROLAND angeschrieben und um eine Erklärung dieses Vorgangs gebeten.
Bestell-/Kundennummer: 1.10.0055960-932
Meine Forderung an ROLAND Rechtsschutz:
Forderung? Keine. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich dieser Gesellschaft noch weiter Geld hinterherwerfe.
Antwort auf die Beschwerde vom 01.03.2017
Guten Tag Herr Dörre,
es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Wir können uns Ihren Fall gerne nochmal ansehen. Falls Sie das wünschen, schicken Sie uns bitte eine Mail mit ihrer Versicherungsschein-Nummer an socialmedia@roland24.de.
Viele Grüße
Ihr ROLAND Online-Team
kommentare und trackbacks 4
Wo liegt das Problem? Müssen Kunden eine Begründung nennen, wenn Sie Ihre Versicherung kündigen? Neuen Anbieter suchen - fertig.
Hallo Herr Tuschmann,
. wenn es denn so einfach wäre. ;-)
Schauen sie mal hier.
http://www.juraforum.de/forum/t/wenn-die-rechtsschutzversicherung-dem-kunden-kuendigt.60503/
NACHBRENNER. gerade im Postfach ein Schreiben meines Versichers.
Zitat:
"Damit keine Nachteile bei der Suche eines neuen Versicherers entstehen besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit einer Kündigungsumwandlung. "
Wohl doch nicht so "easy", wenn einem vom Versicherer (auch ohne Schadensfall) gekündigt wird.Ist auch das, was das "Jura-Forum" empfiehlt.
Mein Versicherer hat eine Kündigungsumwandlung durchgeführt. Nun habe "ICH" die Versicherung gekündigt und somit keine Nachteile bei der Suche nach einem neuen Versicherer.
Damit mir das nicht nochmal passiert, werde ich meine dort bestehende Hausratversicherung mal vorsichtshalber kündigen und woanders eine neue abschließen. ;-) .