Sehr geehrte Damen und Herren,
nun erkennen Sie auch meine Kündigung per Email und Fax nicht an, da es angeblich der Schriftform bedarf.
Da sowohl der Vertragsabschluss, als auch die Kommunikation bei Stromio stets online erfolgte, ist auch eine Kündigung per E-Mail laut dem Landgericht München grundsätzlich erlaubt. Eine Klausel, die die Kündigung per Brief oder Fax vorschreibt ist laut Urteil nicht wirksam. Siehe auch Artikel und Urteil:
meine-kuendigung.de/online-kuendigen-rechtskraeftig/
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer: 123516963
Meine Forderung an Stromio:
Anerkennen der Kündigung
Antwort auf die Beschwerde vom 20.03.2017
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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