Die Fa. Stromio GmbH hatte eine zweiseitige Mitteilung, in der eine erhebliche Preiserhöhung zum 01.03.2017 "versteckt" war, in ihrem Kundenportal abgelegt. Aufgrund dieser Preiserhöhung habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht per E-Mail Gebrauch gemacht. Ich hatte den elektronischen Weg gewählt, da auch alle anderen vertraglichen Angelegenheiten, wie Vertragsabschluss, -änderungen etc. durch die Stromio GmbH ebenfalls über das Internet abgewickelt wurden.
Nach einer Anmahnung meiner Kündigungsmail wurde mir dann am Samstag, den 25.02.2017, nachmittags mitgeteilt, dass man lt. AGB nur eine schriftliche Kündigung akzeptiere. Um trotzdem noch die Frist für die formal per Briefpost geforderte Kündigung einzuhalten, wurde von mir unmittelbar ein Kündigungschreiben der Fa. Stromio GmbH an ihr Postfach in Magdeburg per Einschreiben Einwurf mit der Sendungsnummer RE 5606 9714 5DE übersandt.
Ausweislich der Sendungsverfolgung der Post wurde dieses Einschreiben fristgerecht am 28.02.2017 zugestellt. Ich habe die Fa. Stromio auf diese Zustellung am gleichen Tag per E-Mail hingewiesen und am heutigen Tag nochmals eine Bestätigung meiner Kündigung angemahnt. Stattdessen musste ich feststellen, dass ich im Kundenportal mittlerweile mit einem Neuvertrag zum 01.03.2017 vermerkt bin. Ich werde daher zunächst die Einzugsermächtigung für die Fa. Stromio widerrufen und behalte mir bei weiterer Verzögerung die Kündigung zu bestätigen rechtliche Schritte über meine Rechtsschutzversicherung vor.
Bestell-/Kundennummer: 122893842
Meine Forderung an Stromio:
Sofortige Bestätigung der Kündigung und Rückzahlung der im letzten Jahr überbezahlten Beträge.
Antwort auf die Beschwerde vom 02.03.2017
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 2
Stromio hat sich per Mail gemeldet. Zunächst auf ihre AGB hingewiesen, demnach eine Kündigung per e-mail bzw. Fax nicht zulässig sei. Dies widerspricht aber ihrer der AGB, da diese ausdrücklich die Textform zulässt; siehe auch Urteil des OLG München v. 09. 10. 2014 - 29 U 857/14. Danach ging man kurz auf meine Kündigung per Einschreiben ein, und stellte folgendes in Aussicht - Zitat: "Aufgrund der vorgegebenen Fristen bei der Marktpartnerkommunikation können wir Ihren Vertrag erst zum 14.03.2017 abmelden. "
Gleichzeitig wurde gebeten, meine Beschwerde bei Recla-Box als gelöst zu bezeichnen. Dies werde ich nach der Aufhebung des Liefervertrages natürlich umgehend veranlassen.
Die Fa. Stromio hat heute die Kündigungsbestätigung zum 14.3.2017 in mein Kundenportal abgelegt. Ich bin jetzt gespannt, wann eine faire Schlussabrechnung erfolgt!