Leider wurde wohl meine Kündigung als Anmeldung verstanden. Das ganze ging nun auch durch meine Schuld in die Inkassostufe mit Sperrandrohung und Zutrittserzwingung zum Haus (in dem ich seit 2014 nicht mehr wohne und das seit September 2015 verkauft ist).
Der Strom wurde wohl von den neuen Mietern niemals angemeldet, und ich befürchte, dass ich auf den Kosten sitzen bleiben werde. Es kann doch nicht sein, dass man Strom nur sechs Wochen rückwirkend abmelden kann. Und dann noch einen aktuellen Zählerstand angeben muss!
Bestell-/Kundennummer: 123056147
Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg:
Kündigung soll akzeptiert werden zum 13.05.2015
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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