Garantie für Wolf Gas-Brennwerttherme CGB-2-24 kW

Wolf GmbH
Mainburg

Sehr geehrte Damen und Herren

zum Austausch einer Heiztherme wurde über den Internethändler Heizungsdiscount 24 eine Wolf-Gas-Brennwerttherme CGB-2-24 kW erworben. Leider konnte die Anlage zunächst nicht in Betrieb genommen werden. Bei einem zweiten Einsatz des Werkskundendienstes wurde ein fehlerhafter Drucksensor Art. Nr. 274483 gewechselt. Die Materialkosten für den Sensor in Höhe von 31,99 € wurden als Garantieleistung anerkannt, aber für beide Einsätze wurden dem Kunden 349,86 € für Arbeitsleistung und Fahrkosten in Rechnung gestellt. Begründet wurden diese Kosten, dass die Anlage unzureichend entlüftet wäre und nur mit dem Einbau einer zusätzlichen Heizungspumpe und hydraulischer Weiche funktionieren kann.

Diese Behauptungen sind haltlos und auch die Maßnahmen überflüssig. Das Gerät arbeitet nach der letzten Reparatur und Inbetriebnahme völlig fehlerfrei.

Zwar ist für Garantieansprüche der Händler zuständig, aber leider reagiert Heizungsdiscount24 nicht auf Anfragen und Aufforderung zur Kostenübernahme.

Daher wende ich mich Sie, da ja der Hersteller auch eine Mitverantwortung bei der Erfüllung seiner Werksgarantie der beauftragten Händler trägt.

Bestell-/Kundennummer: Rechn. Nr.: 58741

Meine Forderung an Wolf:

Übernahme der Fahr-und Arbeitskosten in Höhe von 349,86 €

Antwort auf die Beschwerde vom 10.03.2017
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

10.03.2017 | 06:38 Uhr

Sehr geehrter Hr. Fuchs,

gerne sind wir bereit die Rechnungsstellung sowie den technischen Sachverhalt nochmals zu überprüfen.

Bitte senden Sie uns ein Email mit folgenden Daten an wolf.service@wolf.eu:

Anlagenstandort und Rechnungsnummer Wolf GmbH

Bitte senden Sie diesen Emailverlauf mit.

Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vielen Dank

Wolf GmbH

Teamleitung Service

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Antwort auf die Beschwerde vom 10.03.2017
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

13.03.2017 | 14:39 Uhr

Sehr geehrter Hr. Fuchs,

leider haben wir kein Email von Ihnen erhalten. Würden Sie uns bitte den Anlagenstandort sowie die unsere Rechnungsnummer mitteilen?

Email: wolf.service@wolf.eu

Vielen Dank. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH

Teamleitung Service

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Antwort auf die Beschwerde vom 10.03.2017
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

05.04.2017 | 09:27 Uhr

Sehr geehrter Hr. Fuchs,

der Durchflusssensor wurde von unserem Servicetechniker vorsorglich getauscht.

Deshalb haben wir diesen im Rahmen der Gewährleistung nicht in Rechnung gestellt.

Die Fehlerursache ist auf die bauseitige Hydraulik zurückzuführen. Den Sachverhalt haben wir Ihnen per Email mitgeteilt.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Heizungsfachbetrieb welcher die Anlage eingebaut hat, und/oder dem zuständigen Planer in Verbindung zu setzen um die Problematik der bauseitigen Hydraulik zu besprechen.

Gerne können wir Ihren Heizungsfachbetrieb oder Planer dabei unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH

Teamleitung Service

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Antwort auf die Beschwerde vom 10.03.2017
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

12.04.2017 | 06:02 Uhr

Sehr geehrter Hr. Fuchs,

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Wolf GmbH beinhalten keine generell kostenlosen Garantieleistungen.

Ein Werkskundendiensteinsatz ist innerhalb der Gewährleistungsfrist für den Auftraggeber kostenfrei, wenn die erbrachten Leistungen von unserer Gewährleistungspflicht umfasst sind.

Ist die Störung auf bauseitig zu vertretende Ursachen zurückzuführen ist der Werkskundendiensteinsatz kostenpflichtig.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundendienst der Fa. Wolf GmbH finden Sie unter folgendem Link:

https://www.wolf.eu/fileadmin/Wolf_Profi/Downloads/AGBs/AGB_Service.pdf

Wir hoffen hiermit die Angelegenheit ausreichend aufgeklärt zu haben und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH

Teamleitung Service

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Von der Fa. Wolf wurde zwar eine Antwort mitgeteilt, aber diese ist in keiner Weise sachbezogen. Es wurde im wesentlichen auf das fehlerhafte Protokoll verwiesen über welches ich mich beschwert habe. Die Fa. behauptet dabei hartnäckig, dass die Anlage nur nach dem Einsatz einer Zusatzpumpe mit hydraulischer Weiche funktionieren kann obwohl die Anlage in der Praxis auch ohne der aufwändigen Umbaumaßnahmen funktioniert.

Das Problem ist für mich nicht gelöst.
Die Fa. Wolf geht davon aus, dass beim auswechseln des Sensors ein Strömungsfehler in der Therme vorlag und deshalb die Arbeitskosten vom Nutzer zu tragen sind. In der Folge werde ich nur aufgefordert Kosten intensive unnötige Umbaumaßnahmen an der Anlage zu veranlassen, obwohl diese Anlage nach dem Teilewechsel ordnungsgemäß funktioniert und sich auch mit einer Therme der Fa. Vaillant über 25 Jahre bewährt hat.
Erschreckend dabei ist auch, dass bei eventuellen späteren Garantiereparaturen vor der Beauftragung des Werkskundendienstes der Einsatz von Handwerksfirmen gefordert wird, aber die Kosten dafür ausschließlich vom Nutzer zu tragen sind.

Die Fa. Wolf geht nicht auf die Kernfragen der Beschwerde ein. Grundsätzlich besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein technisches Problem, weder in der Therme noch in der Anlage. Seit der Inbetriebnahme zum Jahresbeginn funktioniert Beides zur vollsten Zufriedenheit, was ich auch mehrfach per E-Mail mitgeteilt habe. Diese Sachlage ist auch nicht Gegenstand der Beschwerde. Es macht auch keinen Sinn in eine gut funktionierende Anlage hydraulische Weichen einzubauen oder Hilfe anzubieten für einen völlig unnötigen Anlagenumbau.
Gegenwärtig geht es darum, dass in den AGB der Fa. Wolf kostenlose Garantieleistungen angeboten werden, aber in der Praxis
1. die Teilekosten zwar übernommen werden, aber die Anfahrts- und Lohnkosten der
Betreiber zu tragen hat
2. beim Einsatz eines Handwerkbetriebes mit Wolf Vertretung die Kosten vollständig
vom Bertreiber zu tragen sind.
Es geht daher nur um den Standpunkt der Fa. Wolf zu diesen 2 Kernfragen und nicht um unnötige Änderungen an der Anlage bzw. Therme. In dem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf den rechnerischen Nachweis der funktionsgerechten Hydraulik in meiner E-Mail vom 20.03.2017 verweisen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst