Internetabzocke?

Mannheim

Mein Sohn wollte von Kino.to ein KOSTENLOSES Programm herunterladen, um Filme anzusehen. Nachdem er auf Download drückte, passierte folgendes. Es öffnete sich ein Fenster, in dem er aufgefordert wurde, seine Daten einzugeben. Danach bagann der Download.

Jetzt bekam er eine Rechnung über 96 € Jahresgebühr im Voraus zu bezahlen und einen zweiten Jahresvertrag zugeschickt. Softwaresammler.de mischt sich beim Versuch Software herunterzuladen ein und veräppelt so Leute, ohne dass sie es merken.

Meine Forderung an Content Services:

Stellungnahme

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 258 Tagen und 7 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Auch hier gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe mir die Seite angesehen und dort steht rechts neben dem Eingabefeld für die pers. Daten, daß man mit Bestädigung der AGB's ein ABO eingeht.
Wer in der heutigen Zeit die AGB's als gelesen anklickt, ohne sie gelesen zu haben, der soll bitte schön sein Lehrgeld bezahlen und nicht später an einem öffentlichen Beschwerdeboard jammern, daß er abgezockt wurde. Und wenn Ihr Sohn alt genug ist, um alleine im Internet zu surfen, dann müßte er auch soweit lesen können, daß er weiß, was er tut.

Cappo

@ cappo
Richtig, das wäre mein Kommentar gewesen.

@ Hans Albern.
Wenn Sie die RB verfolgen, dann stellen Sie fest, daß diese Beschwerde heute schon die dritte dieser Art ist. Ich frage mich wirklich, wie sich solche Menschen im wahren Leben durchschlagen, wenn Sie nicht fähig sind, im Internet die einfachsten Regeln anzuwenden?
Und wer in der heutigen Zeit, wo nun wirklich tagtäglich in den Medien über solche Abzockseiten berichtet wird, seine Daten so bereitwillig preisgibt, der soll bitteschön auch Lehrgeld bezahlen.
Übrigens müßte heute in Sat1 bei Akte09 über dieses Thema berichtet werden.

Cappo

Ich finde, auch hier gilt wieder: ALLE haben Recht! Natürlich ist es einerseits unklug, AGBs zu akzeptieren, die man nicht kennt. Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass es ein Leichtes wäre, wenn alle Anbieter nebst den AGBs (in dem die Laufzeitbedingungen u. ä. stehen) gesetzlich dazu verpflichtet werden, einen weiteren "Haken" für die User anzubieten, in dem sie die Kosten (klar und deutlich und nicht "versteckt" in meterlangen AGBs!) nochmal separat akzeptieren. Das wäre doch mal was. Es gäbe weniger versteckte Abzocke und weniger Aufregung.

Sind wir mal alle ehrlich: Lesen wir wirklich IMMER alle Geschäftsbedingungen von ALLEN Geschäftspartnern? Und wenn JA, verstehen wir sie auch immer bis ins Detail?

Für mich ist klar: Wer Kosten in seinen AGBs "versteckt" und nicht ganz klar darauf hinweist, so wie "Premium Software GmbH" in der Beschwerde http://de.reclabox.com/beschwerde/13738-premium-software-bremerhaven-internetbetrug, der sieht es darauf ab, Leute wie "Peter St. Achtung", sagen wir mal, "einzufangen". Wie man in der obigen Beschwerde aber auch sieht, schützt selbst DAS nicht alle vor Dummheiten und Lehrgeld. ;-)

Ich finde, nur weil 100.000de Anbieter das auf die "hinterhältige Tour" FALSCH machen, mit versteckten Kosten, ist es noch lange nicht RICHTIG! Vielleicht schützt uns mal jemand davor, damit das SO nicht mehr passieren kann. Ist ja NUR ein Gesetz. Damit ist man doch sonst in Deutschland und in Europa nicht so sparsam. :-)

@ Cappo & Hans Albern
Ist halt nicht jeder so bewandert im Internet wie Sie. Andere haben Probleme mit der Rechtschreibung (Cappo und Hans Albern vielleicht). So hat halt jeder seine Stärken und seine Schwächen. ;-)

p.s. Wie schlagen Sie sich denn mit Ihrer Schwäche im "wahren" Leben durch?

@ReclaBoxler-7719312: Das hat mit "Bewandertsein" im Internet nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wenn ich nicht lesen kann, sollte ich bitte schön die Finger vom Internet lassen. Und wenn ich lesen kann, dann sollte ich diese schöne Gottesgabe auch dazu nutzen, ALLES zu lesen, was auf einer (solchen) Internetseite geschrieben steht. Aber wer meint, die AGB's werden schon ihre Richtigkeit haben und diese anklickt, ohne sie gelesen zu haben, müsste wegen dieser Dummheit eigentlich noch dazu bestraft werden. (Zumal solche Fälle zig Mal pro Tag in den Medien durchgekaut werden!)

@4242294
Im Grunde genommen gebe ich Ihnen ja recht, aber die obigen Kommentare helfen relativ wenig. Und wir wissen ja auch, dass viele Dinge im Kleingedruckten versteckt sind und einzig und allein dazu dienen, "etwas unbedarfte" User abzuzocken und einer rechtlichen Prüfung mit großer Sicherheit nicht standhalten.

@ReclaBoxler-1555732
Schreiben Sie denen per Einschreiben mit Rückschein, dass Sie kein Abo abgeschlossen haben, und auch nicht bereit sind, dafür irgendwas zu bezahlen. Dann werden Sie einige Mahnungen bekommen bzw. Drohungen mit Inkasso und Schufa. Aber dadurch nicht ins Bockshorn jagen lassen. Auf keinen Fall bezahlen. Sie müssen erst wieder reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Aber so weit kommt's meistens so wie so nicht. Und wenden Sie sich am besten an die nächste Verbraucherzentrale.

Hinweis an alle, die hier etwas geschrieben haben: Ob der Beschwerdeführer nun Recht hat oder nicht, und ob er bzw. sein Sohn die AGBs nun gelsen hat oder nicht, ist in diesem Fall zweitrangig. (Anmerkung: Nur wer einen Jugendlichen in dem Alter sein eigen nennt, kann hier eigentlich mitreden, denn die schauen eben nicht in die AGBs. So erfahren sind die nicht bzw. haben andere Dinge im Kopf. Aber das nur nebenbei.)
Von diesen sogenannten Internetfirmen ist bekannt, dass sie die Arglosigkeit vieler ausnutzen. Und es passiert eben auch Erwachsenen, wie ein Test sowohl bei Sat1 (Sendung Akte) und im ZDF (Sendung Wiso) gezeigt hat. Derzeit ist diese Inetrnet-Abzockerei nämlich auch bei einigen Staastanwaltschaften aktenkundig. Die Hinweise auf kostenpflichtige Mitgliedschaften stehen nämlich genau dort auf der Internetseite, wo kaum jemand hinschaut. Das haben auch Psychologen bereits nachgewisen. Alles andere auf der Seite ist absichtlich schön bunt und grell gestaltet und genau dort soll das Auge auch hinschauen - und nicht woanders. Und dieser Hinweis, dass das ganze etwas kostet, steht so "versteckt", dass man das einfach übersehen muss. Wie gesagt, diese Tests wurden mit Erwachsenen und teilweise auch erfahrenen Internet-Usern gemacht. Und die sind ebenfalls darauf hereingefallen. Deshalb habe ich Verständnis für den Beschwerdeführer. Man sollte hier nicht immer gleich jemanden verteufeln, der etwas übersehen hat. Natürlich ärgert man sich immer am meisten über die vermeintliche eigene Dummheit.

@Pumuckl

Wer diese deulich sichtbaren Gebühren ignoriert oder übersieht, hat im Internet nichts zu suchen. Ich bestreite nicht, das hier Geld auf Kosten der Dummen gemacht wird, aber wer nicht begreift, was auf ihn zukommen kann, soll lieber offline an seiner Playstation daddeln, anstatt sich hinterher über die bösen Internetabzocker zu beschweren.

Es werden - mal wieder - keine Kommentare angenommen!

Und es wird beim Support auch nicht darauf reagiert. Leider!

@ReclaBoxler-7719312.
Ich wüßte nicht, daß ich Probleme mit der Rechtschreibung habe. Von ein paar Flüchtigkeitsfehlern abgesehen.

Cappo

Wer Fehler findet, darf sie behalten. :-)

@Hans Albern:
Dem schließe ich mich an! Und für solche Fälle noch einen Tipp: Es gibt im Internet so was wie "google". Und da braucht man nur mal (wie in diesem Fall) Kino.to einzugeben und erhält wunderhübsche Seiten dazu. Unter anderem auch die von "Wikipedia":
http://de.wikipedia.org/wiki/Kino.to

Dort kann man dann mal unter "Finanzierungs- und Werbepraktiken" nachschauen, was man von der angeblich "kostenlosen" Seite zu halten hat.
Und noch etwas: Wenn ich im Internet irgendwo meine Daten eingeben "muss", um etwas zu bekommen, dann wird eigentlich jeder halbwegs normale Mensch "hellhörig". Wenn etwas kostenlos ist, brauchen die Betreiber dieser Seiten von mir weder Name noch sonstwas. Nur wer abkassieren will, fragt nach den persönlichen Daten.

Aber ich glaube, das kann man noch hunderte Male schreiben, irgendwie wird beim Thema "kostenlos" der Verstand ausgeschaltet, anders kann ich es mir nicht erklären, dass trotz immerwährender Hinweise auf diese Machenschaften immer wieder auf solche reingefallen wird.

@Cappo
Wenn Sie nicht mal im Nachhinein die Fehler sehen, ist es wohl doch ne Schwäche. Um nur einige zu nennen:
dass nicht "daß"
Komma vor "um zu"
"müsste" nicht müßte
etc. diverse Satzzeichenfehler. Also bewerben würde ich mich damit nicht.

@6029312: Der Kandidat hat 100 Punkte - wow, und nun? Geht´s wieder besser?

@ReclaBoxler-6029312.

Es ist schon erstaunlich, denn die gleichen Fehler wurden mir erst kürzlich angekreidet und deshalb habe ich es so geschrieben, wie es da stand. Wenn mich nicht alles täuscht, dann läßt die Rechtschreibreform weiterhin beide Schreibweisen zu.
Mir ist es ehrlich gesagt auch egal, ob der eine oder andere Fehler da ist oder nicht.
Ich achte wenigsten auf Groß- und Kleinschreibung, was man von vielen hier am Board leider nicht behaupten kann. Außerdem geht es hier nicht um Schreibfehler.

Cappo
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten und braucht sie mich nicht nachtragen.

Habt ihr nichts besseres zu tun, als die Rechtschreibfehler anzumahnen? In diesem Forum geht es doch nicht um den Deutschunterricht oder um den Erhalt eines Literaturnobelpreises, sondern um die Sache, um Nachlässigkeiten von Firmen, Institutionen oder Behörden, die uns Kunden eben nicht als König, sondern als würdelose Bittsteller behandeln. (Na klar, es gibt auch die ewigen Nörgler, die sich über alles aufregen, aber das ist doch die Ausnahme.)
Wenn sich die Reclaboxer hier öffentlich selbst in die Pfanne hauen (gilt übrigens auch für andere Beschwerden in anderen Themenbereichen), dann lachen sich doch diejenigen, über die wir uns hier beschweren, nur ins Fäustchen. Also bitte: sachlich bleiben! Nicht jeder Mensch hatte einen Deutsch-Leistungskurs. Ich habe diese Besserwisser-Mentalität satt. Tut mir leid. Aber das sollte jetzt mal deutlich gesagt werden.

@Pumuckl

Kann Ihren Beitrag nur ganz und vollkommen "unterschreiben"!

Danke. Und vor lauter Aufregung habe ich dann in meinem Text noch drei Tippfehler gemacht bzw. jetzt entdeckt.

Ist der Sohn noch minderjährig? Dann besteht überhaupt keine Gefahr, alle Verträge, die von ihm eingegangen werden sind "schwebend unwirksam". Einfach dem Vertrag widersprechen (wichtig: nicht widerrufen und schon gar nicht kündigen!).