Wir erhalten seit 01.04.2016 Strom von der Enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbH.
Vereinbarte, monatliche Abschlagszahlung: 133,00 €.
Seit Dezember 2016 werden 256,-€ abgebucht! Ohne Vorankündigung - Vermerk "Ihre Stromzahlung Dezember". Diese ist eine wiederrechtliche Abbuchung die auf keiner schriftlichen Grundlage basiert.
Auf den Wechselbonus von 25% warten wir bisher vergebens, ebenso auf die Endabrechnung für das Jahr 2016. Bereits mehrmals haben wir versucht bei der Hotline durchzukommen, landen sehr oft in der Wartechleife und es wird plötzlich aufgelegt ohne dass etwas gesagt wird, oder wir wurden vertröstet, dass wir schriftlich benachrichtigt werden.
Da wir bis heute keine Abrechnung oder sonstige Informationen erhalten haben, setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 14.04.2017 uns eine korrekte Jahresabrechnung vorzulegen mit einer rechtmäßige Festsetzung des monatlichen Abschlages. (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG § 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife)
Ab diesem Datum werden wir einen Anwalt einschalten und das SEPA- Lastschrift Mandat widerrufen.
Bestell-/Kundennummer: 253671
Meine Forderung an Enervatis Energieversorgungsgesellschaft:
Korrekte Jahresabrechnung, Erstattung des Guthabens und Neuberechnung des monatlichen Abschlages
Antwort auf die Beschwerde vom 20.03.2017
Sehr geehrter Herr Albertz,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Gesetzgeber dem Energieanbieter nach §40 Abs. 4 EnWG einen zeitlichen Rahmen von bis zu sechs Wochen für die Erstellung der Schlussrechnung einräumt. Ihr Vertragsjahr jährt sich erst am 31.03.2017. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand vom genannten Datum mit.
Selbstverständlich wird mit Erstellung der Abrechnung Ihr Abschlag neu kalkuliert.
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Herzliche Grüße
Ihre Enervatis
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