FINGER WEG von 'TicketTube' - Karten mit 50% Aufschlag verkauft

TicketTube
Amstelveen

Bei TicketTube Karten für Sailer & Speer auf dem Tollwood 2017 gekauft. Angabe auf der Webpage: Einzelpreis: 59,-Euro pro Karte. Die Karten wurden per Einschreiben für 6,90 Euro verschickt, was noch ok war.

Als ich das Kuvert aufgemacht habe, waren die Karten von 'eventim' mit einem Preisaufdruck von 39,50 Euro je Karte.

Das sind 50% Aufschlag. Das hat nichts mehr mit einer "Vor- oder Weiterverkaufsgebühr" oder ähnlichem zu tun. Eventim selbst verkauft die Ticktes für 41,50 Euro und gibt die 2,-Euro Aufschlag, aber auch erkennbar als Bearbeitungsgebühr an.

Auf meine Beschwerde hat sich noch niemand gemeldet. Angeblich sind lt AGB's von TicketTube Konzertkarten vom Umtausch ausgeschlossen.

Zu blöd, dass ich nicht besser recherchiert habe.

Meine Forderung an TicketTube:

Aufschlag zurück.

Antwort auf die Beschwerde vom 23.03.2017
TicketTube

Abteilung: Kundenservice

24.03.2017 | 15:33 Uhr

Sehr geehrte Frau Bless,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir möchten Ihnen gerne erläutern, wie der Preisunterschied der verkauften Tickets zustande kommt. Da wir ein Ticketwiederverkäufer sind, können wir die Tickets nicht direkt drucken, sondern erwerben diese von unseren Lieferanten. Somit sind wir an unsere Lieferanten und deren Preise gebunden. Zudem werden die Preise der Tickets durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Je höhre die Nachfrage, desto stärker steigen die Preise. Aus diesem Grund erwerben auch wir die Tickets bereits zu einem höheren Preis verglichen mit dem Originalpreis. In unseren AGBs weisen wir darauf hin, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, den Originalpreis bei uns anzufragen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Preisdifferenz etwas detailierter erläutern konnten als zuvor.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TicketTube-Team

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Tickettube verkauft Tickets von Konzerten, die eigentlich schon ausverkauft sind. Andernfalls könnte man diese ja zum Originalpreis beim Veranstalter beziehen. Dass dieser Service etwas kostet - und nicht unbedingt günstig ist - ist eigentlich logisch. Die Firma macht in ihren AGBs auch ausdrücklich auf die höheren Preise aufmerksam und weist außerdem darauf hin, dass man die Originalpreise jederzeit telefonisch oder per Email erfragen kann, was Sie offensichtlich versäumt haben.

Mit dem letzten Satz Ihrer Beschwerde ist eigentlich alles gesagt.

Ich finde den Aufschlag von 50% noch immer sittenwidrig. Er wurde auf der Webpage beim Erwerb mit keiner Silbe erwähnt. Mir ist es wichtig, andere Verbraucher davor zu warnen.