Die Argetra GmbH versucht durch einen fingierten Wertersatz in den AGB von "39,90€" Geld zu erreichen das Ihnen nach deutschem und europäischen Recht nicht zu steht!
ich habe den Kalender dort bestellt und 3 Tage später meinen Vertrag widerrufen, da der Kalender absolut nutzlos ist. Daraufhin kamen 2 Mahnungen, danach 2 Mahnungen von Kleineick und Leifken, dem Inkassoteil des Unternehmens. Anschliessend der gerichtliche Mahnbescheid und schließlich die Klageerhebung.
In den beiden Inkassoschreiben und der Klageerhebung waren mehr Schreibfehler als meine 6 jährige Tochter in ihren Geschichten machen würde! Da wusste ich schon, etwas ist faul mit dieser Firma.
ich habe mich dann ohne Anwalt selbst verteidigt.
Die Klage wurde nach verweisen auf diverse Verbraucherschutzrichtlinien zurück gezogen, eine negative Feststellungsklage konnte mit Erfolg durchgeführt werden.
Lasst euch von diesem Unternehmen bloss nicht in die Irre führen!
Wehrt euch und zeigt diesen Hobbyanwälten, das solche Methoden in dieser Zeit keine Chance mehr haben!
Meine Forderung an Argetra:
Sucht euch eine richtige Arbeitsstelle
Antwort auf die Beschwerde vom 13.04.2017
Chance mehr haben!
Sehr geehrter Herr „Thompsen“,
den wir nicht als Kunden haben.
Gern nehmen wir deshalb allg. Stellung:
Wir versenden Daten per Post und auf Wunsch auch elektronisch, nachdem ein Kunde bei uns bestellt hat. Entscheidet er sich gegen unser Produkt behält er den Kalender mit den Daten der nächsten 6 Wochen, dh. aktuell recherchierten Daten, einem Online -Zugang und ggf der Bewertungs- und Versteigerungsschule- eine Broschüre mit über 60 Seiten Fach Knowhow.
Entscheidet man sich gegen den Vertrag, fällt die vorher offen benannte Wertersatzgebühr an. Diese ist zulässig, weil wir eine adäquate Leistung erbracht haben.
In dem von Ihnen geschilderten wurden sehr findig juristische Lücken genutzt, um an Informationen zu gelangen und diese nicht bezahlen zu müssen. Im Sinne meiner Mitarbeiter, die täglich Informationen von 500 Amtsgerichten zusammentragen möchte ich die Bewertung den Lesern überlassen.
Eine Feststellungsklage können wir nur mit Nichtwissen bestreiten, da diese nur behauptet wird und nicht vorliegt.
Sehr viele Kunden finden mit unseren Recherchen ihre Traumimmobilie und schicken uns Kommentare wie:
„Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für die Unterstützung bei der Grundstückssuche, und werde Sie weiterempfehlen! D. S.
„Vielen Dank. Das Ganze ist Ihrer Kooperation zu verdanken. Nach der Sanierung werde ich wieder 1 Jahr buchen A. F. Die Namen liegen dem Verlag vor.
Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, auch Ihnen Herr Thompson den großen Nutzen unseres Produktes näherzubringen.
kommentare und trackbacks 4
Bilder sagen mehr als Tausend Seiten unnützer Kalender.
Soviel zum Thema "kein Kunde"!
Ich werde noch einen weiteren rechtlichen Schritt gegen Sie einleiten, damit Ihre AGB's endlich den seit 2014 neuen gültigen Richtlinien im Onlinehandel, bestimmt durch den EuGh, entsprechen.
Es ist eine Frechheit das Sie die Unwissenheit der Verbraucher ausnutzen um diesen "Wertersatz" einzukassieren.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
Sehr geehrter Herr „Thompson“, beigefügt tragen wir auch gern mit Bildern dazu bei, wie Gerichte uns aktuell Recht geben. Aber wie es so ist auf hoher See, man erhält Urteile. Natürlich nehmen wir Beschwerden ernst und verzichten bereits auf die Nutzungsentschädigung.
Argetra Qualitätsmanagement
Danke das Sie die AGB's dem aktuellen Recht angepasst haben.
Der Wertersatz fehlt nun komplett in den AGB.
Ich möchte nicht Wissen wie viele Kunden aus Unwissen diesen Betrag einfach gezahlt haben!