09.10.2009 | 20:52 Uhr | 157 Views
Jetzt sind die Schuhe richtig kaputt und nicht repariert. Sie wurden von dem Schuhservice kaputt gemacht. Dafür habe ich noch 20 Euro bezahlt, was ich mir eigentlich auch gar nicht leisten kann, weil ich kein Einkommen habe.
Das Problem habe ich bereits bei der zuständigen Handwerkskammer vorgetragen, doch die haben bis heute nicht reagiert.
Meine Forderung an Reparaturservice:
Rückerstattung von 20 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Was ist genau kaputt gemacht worden? Warum war eine Reparatur notwendig und warum haben Sie die Schuhe überhaupt so angenommen? Welcher Reparaturservice war es? Alles Dinge, die man wissen sollte, um die Beschwerde nachvollziehen zu können.
Beschwerden gibt´s, die gibt´s gar nicht... ;-)