24.04.2017 | 19:02 Uhr · 397 Views · von Klaus Wigand

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Unwirksame Preisanpassung

ExtraEnergie ignoriert Gerichtsurteil I-20 U 37/16 vom 20.10.2016 über Unwirksamkeit seiner Preisanpassungsschreiben und berechnet den Strom zum erhöhten Preis. Die Begründung: Diesem Urteil läge ein Preisanpassungsschreiben aus dem Jahr 2014 zugrunde, das nicht dem an mich gerichteten Preisanpassungsschreiben vom 26.11.2015 entspräche. Allerdings weist mein Schreiben die im Urteil genannten Merkmale auf, welche die Preisanpassung unwirksam machen. Dies sieht die Verbraucherzentrale Sachsen auch so.

ExtraEnergie verweist nun auf einen Beschluss vom 23.11.2016; 324 O 744/16 des Landgerichts Hamburg, der bestätigen soll, dass spätere Preisanpassungsschreiben nicht unter dieses Urteil fallen. Merkwürdigerweise findet man diesen Beschluss allerdings nicht im Internet.

ExtraEnergie droht nun sogar mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Und zwar wegen 20,- Euro Nachzahlungsforderung. Bei korrekter Abrechnung habe ich jedoch circa 100,- Euro zurückzubekommen.

Da bleibt wohl nichts anderes übrig, als Rechtsmittel zur Erlangung einer korrekten Abrechnung und vor allem die mir zustehende Rückzahlung zuviel bezahlter Abschläge zu erhalten.

Meine Forderung

Korrekte Schlussrechnung zum ursprünglich vereinbarten Preis und Rückzahlung von circa 100,- Euro.

Firmenantwort

25.04.2017 | 08:22 Uhr · ExtraEnergie GmbH

Sehr geehrter Herr Wigand,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie