Unwirksame Preisanpassung

Neuss

ExtraEnergie ignoriert Gerichtsurteil I-20 U 37/16 vom 20.10.2016 über Unwirksamkeit seiner Preisanpassungsschreiben und berechnet den Strom zum erhöhten Preis. Die Begründung: Diesem Urteil läge ein Preisanpassungsschreiben aus dem Jahr 2014 zugrunde, das nicht dem an mich gerichteten Preisanpassungsschreiben vom 26.11.2015 entspräche. Allerdings weist mein Schreiben die im Urteil genannten Merkmale auf, welche die Preisanpassung unwirksam machen. Dies sieht die Verbraucherzentrale Sachsen auch so.

ExtraEnergie verweist nun auf einen Beschluss vom 23.11.2016; 324 O 744/16 des Landgerichts Hamburg, der bestätigen soll, dass spätere Preisanpassungsschreiben nicht unter dieses Urteil fallen. Merkwürdigerweise findet man diesen Beschluss allerdings nicht im Internet.

ExtraEnergie droht nun sogar mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Und zwar wegen 20,- Euro Nachzahlungsforderung. Bei korrekter Abrechnung habe ich jedoch circa 100,- Euro zurückzubekommen.

Da bleibt wohl nichts anderes übrig, als Rechtsmittel zur Erlangung einer korrekten Abrechnung und vor allem die mir zustehende Rückzahlung zuviel bezahlter Abschläge zu erhalten.

Bestell-/Kundennummer: 02304146

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Korrekte Schlussrechnung zum ursprünglich vereinbarten Preis und Rückzahlung von circa 100,- Euro.

Antwort auf die Beschwerde vom 24.04.2017
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

25.04.2017 | 08:22 Uhr

Sehr geehrter Herr Wigand,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet.

Sie werden umgehend benachrichtigt, sobald weitere Informationen für Sie vorliegen.

Gern stehen wir Ihnen bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Wir haben uns auf einen Vergleich geeinigt und die strittige Rechnungsdifferenz hälftig geteilt.