Schadensersatz nach Flugstreichung wird nicht bezahlt

Aufgrund einer Streckeneinstellung strich Air Berlin unsere Flüge von Hamburg nach Wien und bot uns inakzeptable Alternativflüge mit Eurowings zu Uhrzeiten, die teils > zwölf Stunden von der ursprünglichen Flugzeit abwichen. Eine Umbuchung auf ähnliche Flugzeiten war nicht möglich. Wir mussten daher neue Flüge buchen und machten den hierbei entstandenen Schaden von 188,84 Euro bei Air Berlin geltend. Am 14.03.2017 erhielt ich folgende E-Mail:

"Sehr geehrter Herr.,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die Änderung der Flugdurchführung entstanden sind und bitten dafür nochmals um Entschuldigung. Aufgrund dringender Erfordernisse war diese Änderung leider nicht zu vermeiden.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung und veranlassen eine Erstattung wie folgt:

Den Betrag in Höhe von 188,84 Euro erstatten wir Ihnen auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung.

Wir bitten Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord von Air Berlin und NIKI begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabrina Sack

Guest Relation Team"

Das Geld wurde jedoch nicht überwiesen.

Nachdem sich Air Berlin seit weit über 30 Tagen im Verzug befand, machte ich aufgrund des Verzugsschadens eine Erhöhung des Forderungsbetrags um die Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend. Auch weiterhin wurde kein Geld überwiesen.

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer V1576570, ursprüngliche Buchung 8RM9GZ

Meine Forderung an Air Berlin:

228,84 Euro

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst