Unser Fahrzeug ist nun schon seit Wochen abgemeldet.
Eine Antwort auf meine Frage, wann wir denn mit dem zuviel gezahlten Geld rechnen können, habe ich bis heute nicht erhalten.
Bei Anrufen hängt man bei HDI vergebens in der Warteschleife. Wenn man irgendwann einen Mitarbeiter ans Telefon bekommt, weiß dieser meist auch keinen Rat. Auch musste ich mich schon anschnautzen lassen und der Hörer wurde mir auch aufgelegt. Eine Entschuldigung für dieses freche Verhalten habe ich von HDI wohl nicht zu erwarten. Ich möchte einfach nur meine circa 400 Euro zurück und dann gehen wir getrennte Wege.
Nie wieder HDI.
Meine Forderung an HDI:
Den zu viel gezahlten Betrag vollständig zurück.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Hab mich mal schlau gemacht. Eigentlich werden Finanzamt und KFZ-Versicherung bei KFZ-Abmeldung automatisch informiert. Aber was die Rückerstattung von überzahlten Beiträgen angeht - müssen die erst dann tatsächlich erstatten (statt ein Guthaben aufbewahren) - wenn sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden. ---> Verweis auf BGB §286 (30-Tages-Regel) : "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet". Ich hoffe mal, Du hast die nicht nur telefonisch kontaktiert sondern kannst nachweisen, wann genau Du sie zur Erstattung aufgefordert hast. Erst ab dann beginnen die 30 Tage. Ab dem 31. Tag kannst Du übrigens zusätzlich Verzugszinsen fordern.