E: veen ist unfähig einen Vertrag trotz Vollmacht pünktlich zu kü

Hannover

Sehr Geehrte Damen und Herren,

ich habe im Jahr 2017 meinen StromVertrag bei genannter Firma beantragt. Dieser habe ich auch die Vollmacht erteilt bei meinem bisherigen Anbieter der Enstroga für mich zu kündigen. Im Schreiben stand auch, dass sie mir den Lieferbeginn, Abschlag usw. melden. Im März wurde ich dann skeptisch, weil der neue Vertrag ja ab 01.04.2017 beginnen sollte und ich nicht wusste, wohin und wieviel ich Abschlag ab dort überweisen soll.

Ein Anruf hat ergeben, dass die Kündigung nun beim aktuellen Versorger angeblich nicht akzeptiert ect. wurde und dies nochmal gemacht wurde. Jetzt bekam ich vor kurzem endlich die Bestätigung der Kündigung, aber da e: veen hier gepennt hat, hat sich der Vertrag um zwölf Monate verlängert. Wäre das nicht schlimm genug, habe ich dann versucht, den Vertrag von e: veen zu widerrufen, weil ich ja dank diesem Verein jetzt weitere zwölf Monate beim aktuellen Versorger gebunden bin.

Der Widerruf wurde abgelehnt, da ich im Januar den Vertrag beantragt hatte und ab dort nur zwei Wochen Widerruf habe. E: veen behauptet jetzt, dass ich ab 01.04.2018 bei ihnen Kunde bei, was ich natürlich bei diesem Theater keinesfalls mehr sein möchte. Ich fordere hiermit die Auflösung des erst in elf Monaten beginnenden Vertrages.

Bestell-/Kundennummer: 240178 - 728098

Meine Forderung an e: veen Energie:

Auflösung des Vertrages ab 01.04.2018

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Es hat sich niemand von E: veen gemeldet.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Die Firma findet es mich für nötig sich zu melden. Bleibt wohl nur der Weg über die Schlichtungsstelle.