Am 12.02.2017 habe ich meinen neuen Mobilfunk Vertrag bei O2 über Check24 abgeschlossen, da hier ein Cashback von 60,- € versprochen wurde. Des weiteren hatte ich zusätzlich noch einen Gutscheincode über 30,00 € gesichert mit Gutschein
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Die erste Rechnung habe ich direkt eingereicht und warte seit dem auf Rückmeldungen zu meinen Cashback. Da sich bisher nichts getan hat, habe ich mich mit Check24 in Verbindung gesetzt. Am Telefon teilte man mir mit, dass man der Sache nachgehen würde und sich dann bei mir melden würde. Da dies bis heute Immer noch nicht der Fall war habe ich erneut angerufen und die selben Versprechungen aber immer noch keine Rückmeldung erhalten.
Bestell-/Kundennummer: 16722387
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal:
Auszahlung des Cashbacks in Höhe von 60 Euro und des Gutscheines in Höhe von 30 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 17.05.2017
Sehr geehrter Herr Dunkel,
gerne möchten wir uns für das nette Telefonat bedanken.
Auf unsere Anfrage bei Ihrem Anbieter haben wir eine positive Rückmeldung bekommen. Ihr Auftrag wurde uns bestätigt. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Cashback in Höhe von 60,00 € sowie der Gutschein in Höhe von 30,00 € nun mit dem nächsten Zahlungslauf ausgezahlt wird. Bitte beachten Sie, dass die beiden Auszahlungen separat voneinander erfolgen.
Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Geduld und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlcihen Grüßen,
Ihr CHECK24-Team
Antwort auf die Beschwerde vom 17.05.2017
Sehr geehrter Herr Dunkel,
gerne möchten wir uns für das nette Telefonat bedanken.
Auf unsere Anfrage bei Ihrem Anbieter haben wir eine positive Rückmeldung bekommen. Ihr Auftrag wurde uns bestätigt. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Cashback in Höhe von 60,00 € sowie der Gutschein in Höhe von 30,00 € nun mit dem nächsten Zahlungslauf ausgezahlt wird. Bitte beachten Sie, dass die beiden Auszahlungen separat voneinander erfolgen.
Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Geduld und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlcihen Grüßen,
Ihr CHECK24-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst