Medion S5504 Datenschutzverstoß

MEDION AG
Essen

Ich habe vor 7 Monaten ein Medion S5504 in Wien, Österreich gekauft. Neulich musste ich ein factory reset am Handy durchführen. Da habe ich mit Entsetzen feststellen müssen, dass ich aus meinem eigenen Handy mittels Google Software ausgesperrt war (zu meinem eigenen Schutz wie die Firma behauptet). Laut Medion, siehe Mail im Anhang, wird das IMEI des Handy mit dem Google Konto bei der Ersteinrichtung verknüpft. Es wird weder beim Kauf noch bei der Ersteinrichtung noch im Benutzerhandbuch darauf hingewiesen, der Benutzer hat also keine Ahnung dass dies im Hintergrund ohne sein Einverständnis passiert.

Gemäß dem deutschen Telemediengesetzt (TMG) (Medion ist ja eine deutsche Firma) dürfen personenbezogene Daten wie IMEI nicht ohne explizites Einverständnis weitergegeben werden. Eindeutige Geräte- und Kartenkennungen wie die IMEI-Nummer oder auch die IPAdresse stellen kein Pseudonym dar. Diese Daten dürfen auch nicht in ein Benutzerkonto einfließen, da die Zusammenführung pseudonymer Nutzungsprofile mit Daten über den Träger des Pseudonyms unzulässig ist (Verstoß gegen TMG § 15 Abs. 3 S. 3 TMG, § 13 Abs. 4 Nr. 6 TMG). Gerätekennungen wie IMEI-Nummern oder MAC-Adressen (oder auch davon abgeleitete Hashwerte) sollten nicht zur Authentifizierung verwendet werden, da diese mit wenig Aufwand gefälscht oder entwendet werden können. Diese Verknüpfung der IMEI mit der Google Software die in einem Medion Gerät eingebaut wurde ist laut Gesetz somit nicht zulässig.

Die Widerspruchsmöglichkeit muss effektiv und angemessen sein. Es sollte daher eine direkte OptOut Möglichkeit für den Nutzer vorgehalten werden, welche mit möglichst einem Klick aktiviert werden kann. Der bloße Hinweis auf bestimmte Einstellungsmöglichkeiten am Gerät etc. genügt nicht. Stattdessen ist zumindest eine konkrete Anleitung, welche die Vornahme der entsprechenden Einstellungen geräteangepasst Schritt für Schritt darstellt, erforderlich. Auch die Möglichkeit per E-Mail oder postalisch einer Nutzungsprofilerstellung gem. § 15 Abs. 3 TMG zu widersprechen, genügt nicht, da bei einem Widerspruch per E-Mail oder per Post eine Zuordnung aufgrund des Medienbruches im Allgemeinen nicht erfolgen kann. Diese Möglichkeit bietet Medion weder beim Kauf noch beim Ersteinrichten des Handy an.

Ich möchte diesen Fall melden und hoffe dass damit auch anderen Kunden geholfen werden kann. Medion habe ich auch diesbezüglich informiert allerdings noch keine offizielle Stellungnahme dazu bekommen.

Meine Forderung an MEDION:

Handy zurückschicken, 100% Preiserstattung

Firmen-Antwort ausstehend seit 8 Jahren, 339 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Den FRP-Lock von Google gibt es schon lange. Mindestens seit Android 4.3.
Und nicht nur bei Medion sondern bei allen Geräten die Android nutzen. (Samsung, Sony, LG, etc.)

Der FRP-Lock soll bei einem Diebstahl des Gerätes verhindern das der Dieb das Gerät einfach resetten und weiterverwenden/verkaufen kann.

Desweiteren werden Sie bei der Ersteinrichtung sehr wohl auf den Diebstahlschutz und den notwenigen Google-Account hingewiesen. (Sie werden gefragt ob Sie einen neuen anlegen wollen oder sich mit einem vorhandenen einloggen möchten.)

Wenn Sie diesen Schritt überspringen ist das auf Ihre eigene Verantwortung.

Ihre Interpretation des TMG ist noch dazu falsch. Eine IMEI ist NICHT personenbezogen und kann auch nicht "mit wenig Aufwand" gefälscht werden wie Sie schreiben.

Wenn Sie meinen Medion richtet sich nicht nach den aktuellen Gesetzen, dann sollten Sie Strafanzeige erstatten!
Die Staatsanwaltschaft wird sich dann darum schon kümmern.
Sollte Medion wirklich gegen Gesetze verstoßen, dann würde ein Verfahren eröffnet und eingeleitet werden.

Die Firma hat mir noch immer keine brauchbare Loesung angeboten.