07.06.2017 | 13:02 Uhr · 334 Views · von Peter Machon
SDV Elektronik (Hildesheim)
Keine Gewärleistung
Der Händler verweigert standhaft die Gewärleistung für ein kaputtes Handy-Display. Es sind keine wesentlichen äusserlichen Schäden zu erkennen, aber das Innere des Displays hat sich abgelöst und funkioniert nicht mehr.
Meine Forderung
Austausch des defekten Displays.
Firmenantwort
29.06.2017 | 14:17 Uhr · SDV Notebookservice
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kunde hat ein gebrochenes Display zurückgesendet. Die Front des Displays ist extrem zerkratzt und zeigt darüber hinaus deutliche Spuren, die auf einen Sturzschaden hindeuten.
Sturzschäden oder Brüche unterliegen nicht der Gewährleistung, da es sich um Eigenverschulden handelt. Nachdem eine einvernehmliche Einigung mit dem Kunden leider nicht möglich war, haben wir uns gezwungen gefühlt unsere Interessen durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Diesen Umstand bedauern wir, können jedoch die hier getätigten Aussagen nicht akzeptieren, da es sich um falsche und geschäftsschädigende Behauptungen handelt.
Bei der Bearbeitung dieses Falls haben wir uns lediglich an gesetzliche Vorschriften gehalten. Bei einer vollständigen Zerstörung der Ware ist es auch uns nicht mögliche eine fallbedingte Kulanzlösung anbieten.
Dieses Vorgehen entspricht einer branchenüblichen Verhaltensweise und sollte eine nachvollziehbare Entscheidung repräsentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SDV Elektronik Team