Ich habe jetzt auch einen Brief von R. I. erhalten, woraus zu erkennen ist, dass der Vollstreckungstitel vom 04.03.03 ist. Nach fast 15 Jahren kommen die an und wollen Geld, das ist doch einfach nur lächerlich.
Zum einen bin ich 2005 in die Privatinsolvenz gegangen und zum anderen seit 2011 aus der Insolvenz mit einer Restschuldbefreiung wieder raus.
Wenn ich hier das so lese, dann vermute ich stark mal, dass die sich absolut nicht drum kümmern, dass ich denen vorhin eine E-Mail zu kommen lassen habe mit dem Beschluss vom Amtsgericht Hamburg.
Sollten Sie wider erwarten weitere Schritte gegen mich vornehmen (was rechtlich auch strafbar ist), werde ich eine Zwangsvollstreckungssperre gegen Sie erwirken und dann mal meinen Anwalt spielen lassen. Vielleicht bringt das ja dann mal was.
Meine Forderung an Real Solution:
Sofortige Löschung meiner Gesamtsumme in Höhe von 1530,67 Euro lt. Beschluss vom 15.08.2011 AGH.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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