BEV und Enervatis zahlen vorab keine Boni - nur nach Aufforderung. Es gibt genügend Anbieter, die seriös arbeiten. Wer sich Ärger sparen will, sollte um Enervatis und BEV einen weiten Bogen machen. Folgendes Schreiben ging an Enervatis:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vertragsverhältnis wurde durch eine ordentliche Kündigung zum 30.04.2017 beendet. Der Zählerstand wurde Ihnen danach unverzüglich übermittelt.
Die Endabrechnung unter Berücksichtigung des Neukunden-Bonus wurde bis heutigen Datums (11.06.2017) von Enervatis nicht erstellt. Nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Energieversorger verpflichtet die Jahresabrechnung spätestens nach sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erstellen. Die Rechtsprechung (LG Hamburg v. 22.10.2013, Az.: 312 O 43/13; LG Düsseldorf v. 16.07.2014, 12 O 474/12) hat die Pflicht zur strikten Einhaltung der 6-Wochen-Frist bestätigt.
Da der Verdacht eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nahe liegt, werde ich die Wettbewerbszentrale e. V. um Prüfung des Sachverhalts bitten, ebenso geht eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie. Eine Kopie des Schriftverkehrs erhält auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Ich fordere Sie ultimativ auf, unverzüglich eine korrekte Endabrechnung inklusive des vertraglich zugesagten Wechsel- und Neukundenbonus zu erstellen und bitte um Überweisung des Guthabens auf mein Konto:
Kontoinhaber: xxx IBAN: DE xxxx
An einem Alternativangebot (TV, Tablet, Staubsauger etc.) anstelle des vertraglich vereinbarten Bonus bin ich NICHT interessiert.
Als Termin für die Endabrechnung und des Zahlungseingangs ist der 20.06.2017 vorgemerkt. Nach Ablauf dieser Frist werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichem Gruß
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 267 555; Vertrags-Nr. 209660
Meine Forderung an Enervatis Energieversorgungsgesellschaft:
Endabrechnung inkl. BONI und unverzügliche Erstattung des Guthabens.
Antwort auf die Beschwerde vom 11.06.2017
Sehr geehrter Herr Kohl,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Schlussrechnung wurde neuerlich erstellt und geht Ihnen in den kommenden Tagen postalisch zu. Gleichwohl wird der vertraglich vereinbarte Neukundenbobus (in Ihrer Abrechnung finden Sie diesen auf Seite 5) auf das uns vorliegende Bankkkonto überwiesen.
Die Ihnen entstandenen Irritationen und Uannehmlichkeiten bitten wir vielmals zu entschuldigen.
Herzliche Grüße
Ihre Enervatis - eine Marke der BEV Energie
kommentare und trackbacks 5
Endabrechnung wurde erstellt - wie erwartet falsch und zugunsten enervatis. Vertraglich wurde ein Arbeitspreis von 21,85 ct/kWh (inkl. Stromsteuer, EEG- und KWKG-Abgaben sowie 19 % MwSt.) festgelegt, in der Endabrechnung wurde jedoch ein Arbeitspreis von 17,21 ct/kWh netto + 2,05 ct. Stromsteuer netto zzgl. 19 % MwSt, ergibt 22,9194 ct brutto in Rechnung gestellt. Differenz 1,099 ct/kWh x 4.195 kWh = 46,10 EUR! Neukunden- und Wechselbonus fehlt auf der Endabrechnung! letzte Frist: 25.06.2017
FINGER WEG von Enervatis und BEV!
Korrektur eines kleinen Tippfehlers:
. Arbeitspreis von 21,82 ct/kWh (inkl. Stromsteuer, EEG- und KWKG-Abgaben sowie 19 % MwSt.).
In einem Schreiben vom 16.6.2017 teilt der Geschäftsführer Hr. Uwe Kollmar mit, dass die Auszahlung des Neukundenbonus bereits veranlasst sei. Bis heutigen Datums noch kein Geldeingang!
Der Neukundenbonus wurde überwiesen. Die falsche Endabrechnung wurde korrigiert; vorsätzlich oder grob fahrlässig wurde eine alte Bankverbindung angegeben - die neue Bankverbindung wurde jedoch bereits am 18.6. (!) an BEV mitgeteilt; ich warte weiterhin auf die Auszahlung des Guthabens!
Das Guthaben der korrigierten Schlussrechnung wurde endlich überwiesen.
DANKE an ReclaBox für die Unterstützung!