Norisbank – wieder negativ aufgefallen!

Berlin

Bereits zum 2. mal negativ auffällig, wurden bei Guthaben - 128 Euro, am 14. Juli 2017 von der norisbank grundlos beschlagnahmt.

Aus meiner Sicht gibt es keinen Anlass, keinen Beweggrund, für die Handlungen der norisbank! Für die eigenmächtigen stillschweigenden Verfügung der norisbank kann und wird kein Verständnis erbracht!

Die norisbank ist alleiniger Initiator für die Sperrung des Betrages und hierfür verantwortlich! An die norisbank gerichtete Schreiben sowohl - per Post als auch E-Mail - sind bis heute unbeantwortet.

Es wird sofortiger – uneingeschränkter - Zugang zum Konto verlangt!

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 431 - Kto. 04- - - 02 - BLZ 10077777

Meine Forderung an norisbank:

Norisbank hat für ihre Handlung geeignete schriftliche Erklärung abzugeben!

Antwort auf die Beschwerde vom 18.07.2017
norisbank GmbH

Abteilung: Qualitäts- und Beschwerdemanagement

18.07.2017 | 07:54 Uhr

Guten Morgen,

wir hoffen, dass wir Ihnen im Telefonat die Hintergründe erläutern konnten.

Freundliche Grüße

Ihre norisbank GmbH

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Norisbank! Welches Telefonat ist gemeint? ?
Erinnerlich probierte eine schlecht gelaunte Mitarbeiterin ihren Mißmut der Arbeitsweisen der norisbank mitzuteilen! Hierfür bin ich kein Ansprechpartner! Mitteilung der Mitarbeiterin „superunfreundlich“ und die Absicht des Telefonates zweckdienlich für eine Hintergrund - Er/Aufklärung war nicht erkennbar. Meine Forderung an norisbank GmbH: norisbank hat für ihre Handlung geeignete schriftliche Erklärung abzugeben! Es wird weiter darauf bestanden, den uneingeschränkten Kontozutritt zu zulassen!

Von der norisbank keine Reaktion!
Es wurde auch im benannten Telefonat keine Hintergründe erläutert!
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht eine bessere Bank findet.?

Bereits mitgeteilt: im Telefonat wurde die die Hintergründe
für die dubiosen Handlungen der norisbank nicht er/gekärt!

Norisbank hat bisher für ihre Handlung/en keine geeignete schriftliche Erklärung abzugeben!

Wichtig! Gemäß Mitteilung der norisbank vom 28. JULI 2017 erweckt diese den Eindruck/Verdacht der Gläubiger – Begünstigung. (Straftat STGB 283 c) Warum? Die norisbank sperrt unzulässig Beträge - Gutschriften, die nicht entstanden sind - in einem P – Konto, um somit dem Gläubiger Vorteile zu verschaffen! Unzulässig!
Eine Antwort - falls es klappt, üblich bei der norisbank mindesten 22 Tage - steht noch aus! Werde berichten!

Beschwerde befindet sich bei der zuständigen BAFIN. Ein Antwort steht noch aus!